EPG-Daten unterliegen dem Urheberrecht

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    • EPG-Daten unterliegen dem Urheberrecht

      Köln/Dresden - Obwohl das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Dresden zu unterschiedlichen Urteilen bezüglich der von der VG Media geforderten Vergütung von EPG-Daten gekommen sind, bestätigen beide Gerichte, dass ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

      Verwirrung um mögliche Gebühren für die Nutzung von Bild- und Textmaterialien für elektronische Programmführer: Das Oberlandesgericht Dresden urteilte, dass EPG-Anbieter für diese Daten an die VG Media, die Verwertungsgesellschaft der privaten Programmveranstalter, zahlen müssen. Das Landgericht Köln hingegen sieht keine Gründe für die geforderte Vergütung programmbegleitender Informationen.

      In der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER werden beide Urteile näher beleuchtet. Während die Entscheidung des OLG Dresden rechtskräftig ist, feilt die VG Media an der Revision zum Richterspruch aus Köln. Unter anderem geht es darum, ob die VG Media überhaupt berechtigt ist, für programmbegleitende Informationen eine Vergütung zu verlangen. Dies haben die Kölner Richter verneint, wenngleich sie feststellten, dass solche Informationen dem Urheberrecht unterliegen und damit schutzwürdig sind. Damit ist die Grundlage für eine Vergütung geschaffen.

      Darüber hinaus geht es dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der die Klage vor dem LG Köln angestrengt hat, um weitere Bedingungen, die die VG Media mit der Nutzung programmbegleitender Informationen in EPGs verknüpft. Welche Bedingungen das sind, warum die VG Media eventuell nicht berechtigt ist, eine EPG-Vergütung zu verlangen und inwiefern Endgerätehersteller betroffen sind, lesen Sie im aktuellen DIGITAL INSIDER. Weitere Informationen finden Sie unter www.digital-insider.de

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