Ausländer haben Anspruch auf Sat-TV

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    • Ausländer haben Anspruch auf Sat-TV

      Ausländer haben Anspruch auf Sat-TV

      [mw] Berlin - Hauseigentümer müssen ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über Kabel kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann.

      Wie der Deutsche Mieterbund meldet, hat das der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung klargestellt. In dem Urteil heißt es, Mieter hätten ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer Satellitenschüssel oder Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer Heimat sehen zu können (Az.: VIII ZR 67/08).

      Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Mieter für die Versicherung Sorge trägt, die Kosten des späteren Rückbaus gesichert sind und das Informationsrecht des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.

      In dem besagten Fall hatte die Vermieterin argumentiert, dass die Mieter – türkische Kurden – per Kabelanschluss türkisches Fernsehen empfangen konnten. Das Gericht entschied aber zugunsten der Mieter, da diese einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in kurdischer Sprache hätten.

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