GVU: Weitere Festnahmen im Fall Kino.to

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    • GVU: Weitere Festnahmen im Fall Kino.to

      Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die Betreiber der stillgelegten Streamingplattform Kino.to hat es zwei weitere Festnahmen gegeben. Bereits am vergangenen Donnerstag seien der mutmaßliche Betreiber des Sharehosters Skyload.net sowie der Verantwortliche eines Frankfurter Providers festgenommen worden, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) am Montag unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Dabei seien Server von Skyload beschlagnahmt worden.

      Nach Angaben der GVU gehörte Skyload.net zum Kreis der "mit Kino.to assoziierten Filehoster". Die Webseite von Skyload.net und teilweise auch die Datenserver seien bei dem Frankfurter Provider gehostet worden, der bei der GVU "einschlägig" bekannt sei. Skyload.net soll Uploadern besonders begehrter Dateien Provisionen bezahlt haben und nach der Razzia gegen Kino.to auch Nutzern anderer Portale angeboten haben.

      Anfang Juni 2011 war das Kino.to nach einer internationalen Razzia aufgeflogen. Die Behörden nahmen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige fest, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen wurden. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.

      Ende Oktober 2011 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jähriger Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Kurz vor Weihnachten verhängte das Gericht die bisher höchste Haftstrafe in dieser Sache gegen einen Betreiber eines Fileshosters. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus.

      Quelle: heise.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
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