Der Untergang des Abendlandes ist verschoben: Etwa 500.000 Kleingärtnern zwischen Rügen und Oberwiesenthal müssen nun doch nicht eine doppelte Rundfunkgebühr in Höhe von insgesamt 35,78 Euro monatlich an die GEZ überweisen.

Die Befreiung von der Gebühr werde unabhängig von der Größe der Gartenlauben gelten, bestätigte Thüringens Staatskanzleiministerin Marion Walsmann (CDU) am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur dpa. Die Ministerpräsidenten der Länder hätten sich mit der ARD darauf verständigt, dass die größeren ostdeutschen Lauben nicht anders behandelt würden als kleinere westdeutsche - soweit sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
Die "Bild"-Zeitung hatte sich wenige Wochen zuvor im Kampf gegen die Rundfunkgebühren der Schrebergärten-Besitzer im Osten Deutschlands angenommen und vermeldet, mit der Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2013 sollten Datschenbesitzer doppelt zahlen. Für das Springer-Blatt war das eine echte "Schreckensnachricht". Laut 15. Rundfunkstaatsvertrag zählt eine Gartenlaube als zweiter Haushalt, wenn sie größer als 24 Quadratmeter ist. Die Maximalgröße von Lauben in Westdeutschland überschreitet diese Kennzahl aus gesetzgeberischen Gründen nicht, in der ehemaligen DDR aber waren Datschen bis zu 40 Quadratmeter erlaubt.
Quelle: satundkabel.de

Die Befreiung von der Gebühr werde unabhängig von der Größe der Gartenlauben gelten, bestätigte Thüringens Staatskanzleiministerin Marion Walsmann (CDU) am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur dpa. Die Ministerpräsidenten der Länder hätten sich mit der ARD darauf verständigt, dass die größeren ostdeutschen Lauben nicht anders behandelt würden als kleinere westdeutsche - soweit sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
Die "Bild"-Zeitung hatte sich wenige Wochen zuvor im Kampf gegen die Rundfunkgebühren der Schrebergärten-Besitzer im Osten Deutschlands angenommen und vermeldet, mit der Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2013 sollten Datschenbesitzer doppelt zahlen. Für das Springer-Blatt war das eine echte "Schreckensnachricht". Laut 15. Rundfunkstaatsvertrag zählt eine Gartenlaube als zweiter Haushalt, wenn sie größer als 24 Quadratmeter ist. Die Maximalgröße von Lauben in Westdeutschland überschreitet diese Kennzahl aus gesetzgeberischen Gründen nicht, in der ehemaligen DDR aber waren Datschen bis zu 40 Quadratmeter erlaubt.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"