Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat sich im Streit mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) wegen der Nutzung von Programmbegleitmaterial in elektronischen Programmführern (EPG) vor Gericht endgültig durchgesetzt.

Mit Beschluss vom 18. Oktober habe der Bundesgerichtshof die Beschwerde des VDZgegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Anfang November des vergangenen Jahres zurückgewiesen, teilte VG Media am Donnerstag mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig geworden. Danach müssen Verlage und Betreiber von Programmführern an die VG Media Entgelte abführen.
Der VDZ wollte für einige seiner Mitgliedsunternehmen gerichtlich feststellen lassen, dass diese einen kostenfreien Anspruch auf die Nutzung des von den privaten Sendern erstellten Programmbegleitmaterials haben. Dazu zählen Programmtexte, Bilder sowie die von den Sendern erstellten Trailer.
Bereits im vorvergangenen Jahr hatten allerdings sowohl das Landgericht Leipzig, das Oberlandesgericht Dresden und schließlich das Landgericht Köln die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Programmbegleitmaterials bestätigt.
Somit sind Betreiber von elektronischen Programmführern und elektronischen Programmzeitschriften, die auf dem Computer oder dem Fernseher empfangbar sind, verpflichtet, für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Materialien eine "angemessene Vergütung" an die VG Media zu zahlen und entsprechende Lizenzverträge abzuschließen.
Der VDZ hatte bei seiner Eingabe beim BGH argumentiert, das Urteil des OLG Düsseldorf gebe keine Antwort auf die Frage, ob VG Media berechtigt sei, den Verlagen bei der Nutzung von Programminformationsmaterial inhaltliche Vorgaben zu machen und eine Bezahlung zu verlangen.
VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland mit Sitz in Berlin. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen TV-Stationen wie RTL, ProSieben, Sat.1 und N24.
Auch für Online-EPGs wie tvtv.de und andere Gratis-Dienste ist das Ausgang des Verfahrens ein Rückschlag. Fallen für die Nutzung ausführlicher Texte, der Bilder und Trailer künftig Gebühren an, lohnt sich die Dienstleistung für Betreiber in vielen Fällen wohl nicht mehr.
Nicht vom Urteil betroffen sind übrigens kurze Beschreibungen der Sendungen, die beispielsweise bei Digital-Receiver-EPGs genutzt werden, im SI-Datenstrom mitkommen, ausgewertet sowie grafisch auf dem Fernseher aufbereitet werden. Diese lassen sich auch künftig kostenlos verbreiten, umfassen aber auch nur Informationen für sieben Tage und sind eher rudimentär.
Quelle: satundkabel.de

Mit Beschluss vom 18. Oktober habe der Bundesgerichtshof die Beschwerde des VDZgegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Anfang November des vergangenen Jahres zurückgewiesen, teilte VG Media am Donnerstag mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig geworden. Danach müssen Verlage und Betreiber von Programmführern an die VG Media Entgelte abführen.
Der VDZ wollte für einige seiner Mitgliedsunternehmen gerichtlich feststellen lassen, dass diese einen kostenfreien Anspruch auf die Nutzung des von den privaten Sendern erstellten Programmbegleitmaterials haben. Dazu zählen Programmtexte, Bilder sowie die von den Sendern erstellten Trailer.
Bereits im vorvergangenen Jahr hatten allerdings sowohl das Landgericht Leipzig, das Oberlandesgericht Dresden und schließlich das Landgericht Köln die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Programmbegleitmaterials bestätigt.
Somit sind Betreiber von elektronischen Programmführern und elektronischen Programmzeitschriften, die auf dem Computer oder dem Fernseher empfangbar sind, verpflichtet, für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Materialien eine "angemessene Vergütung" an die VG Media zu zahlen und entsprechende Lizenzverträge abzuschließen.
Der VDZ hatte bei seiner Eingabe beim BGH argumentiert, das Urteil des OLG Düsseldorf gebe keine Antwort auf die Frage, ob VG Media berechtigt sei, den Verlagen bei der Nutzung von Programminformationsmaterial inhaltliche Vorgaben zu machen und eine Bezahlung zu verlangen.
VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland mit Sitz in Berlin. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen TV-Stationen wie RTL, ProSieben, Sat.1 und N24.
Auch für Online-EPGs wie tvtv.de und andere Gratis-Dienste ist das Ausgang des Verfahrens ein Rückschlag. Fallen für die Nutzung ausführlicher Texte, der Bilder und Trailer künftig Gebühren an, lohnt sich die Dienstleistung für Betreiber in vielen Fällen wohl nicht mehr.
Nicht vom Urteil betroffen sind übrigens kurze Beschreibungen der Sendungen, die beispielsweise bei Digital-Receiver-EPGs genutzt werden, im SI-Datenstrom mitkommen, ausgewertet sowie grafisch auf dem Fernseher aufbereitet werden. Diese lassen sich auch künftig kostenlos verbreiten, umfassen aber auch nur Informationen für sieben Tage und sind eher rudimentär.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"