Die Medienhüter der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat am Dienstag gleich drei kommerzielle Sender wegen strittiger Inhalte deutlich gerügt.

So wurde eine bereits hinlänglich bekannte Episode der Reihe "Mietprellern auf der Spur" bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen Mietprellers betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze, teilte die ZAK mit. RTL bzw. die Produktionsgesellschaft Imago-TV hatten den Verstoß bereits eingestanden, der vor einigen Monaten für medialen Wirbel sorgte.
Damit aber nicht genug: Dem Sender Sport1 wurde die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter bet-at-home.com nochmals untersagt, weil der noch geltende Glücksspielstaatsvertrag Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verbietet. Die ZAK hatte bereits am 9. August einen Rüffel ausgesprochen, das hatte Sport1 aber nicht gejuckt, die Spots wurden munter weiter gesendet. Zudem wurde eine Klage gegen die Entscheidung eingereicht.
Auch der Pay-Sender Sky hat nach Ansicht der Medienhüter gegen das Werbeverbot für Glücksspiele verstoßen. In der Sendung "Sky Fußball Bundesliga" wurde am 7. August für den Sportwettenanbieter Tipico geworben. Sowohl Sky als auch Sport1 argumentieren, dass der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Die ZAK glaubt dagegen, dass die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofes auf das Werbeverbot keine direkte Auswirkung haben. Das bleibt abzuwarten.
Quelle: satundkabel.de

So wurde eine bereits hinlänglich bekannte Episode der Reihe "Mietprellern auf der Spur" bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen Mietprellers betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze, teilte die ZAK mit. RTL bzw. die Produktionsgesellschaft Imago-TV hatten den Verstoß bereits eingestanden, der vor einigen Monaten für medialen Wirbel sorgte.
Damit aber nicht genug: Dem Sender Sport1 wurde die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter bet-at-home.com nochmals untersagt, weil der noch geltende Glücksspielstaatsvertrag Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verbietet. Die ZAK hatte bereits am 9. August einen Rüffel ausgesprochen, das hatte Sport1 aber nicht gejuckt, die Spots wurden munter weiter gesendet. Zudem wurde eine Klage gegen die Entscheidung eingereicht.
Auch der Pay-Sender Sky hat nach Ansicht der Medienhüter gegen das Werbeverbot für Glücksspiele verstoßen. In der Sendung "Sky Fußball Bundesliga" wurde am 7. August für den Sportwettenanbieter Tipico geworben. Sowohl Sky als auch Sport1 argumentieren, dass der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Die ZAK glaubt dagegen, dass die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofes auf das Werbeverbot keine direkte Auswirkung haben. Das bleibt abzuwarten.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"