Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Mittwoch darauf verwiesen, dass Werbung per Telefon, eMail oder SMS nur dann zulässig ist, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben - auch gegen den Pay-TV-Anbieter Sky wurde ein Urteil erwirkt.

So habe das Oberlandesgericht München bereits Ende Juli klargestellt, dass der Pay-TV-Konzern Verbrauchern die Zustimmung zur Werbung am Telefon oder per SMS nicht zusammen mit anderen Erklärungen unterschieben dürfe, teilte der vzbv mit.
Kunden, die im Internet ein Abonnement abschlossen, mussten zuvor durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass sie die Geschäftsbedingungen, die Widerruferklärung und eine "datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" zur Kenntnis genommen haben.
Letztere enthielt die Zustimmung des Abonnenten zu Werbeanrufen und elektronischer Werbepost. Solche Einwilligungsklauseln seien im Paket mit anderen Erklärungen unzulässig, entschieden die Richter laut vzbv. Die Erklärung müsse sich ausschließlich auf die Werbung beziehen.
Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen. Ziel ist die so genannte Bestätigungslösung: Verbraucher wären damit bei unerlaubten Werbeanrufen an telefonisch abgeschlossene Verträge nicht mehr gebunden, es sei denn, sie bestätigen diese nachträglich in Textform.
Quelle: satundkabel.de

So habe das Oberlandesgericht München bereits Ende Juli klargestellt, dass der Pay-TV-Konzern Verbrauchern die Zustimmung zur Werbung am Telefon oder per SMS nicht zusammen mit anderen Erklärungen unterschieben dürfe, teilte der vzbv mit.
Kunden, die im Internet ein Abonnement abschlossen, mussten zuvor durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass sie die Geschäftsbedingungen, die Widerruferklärung und eine "datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" zur Kenntnis genommen haben.
Letztere enthielt die Zustimmung des Abonnenten zu Werbeanrufen und elektronischer Werbepost. Solche Einwilligungsklauseln seien im Paket mit anderen Erklärungen unzulässig, entschieden die Richter laut vzbv. Die Erklärung müsse sich ausschließlich auf die Werbung beziehen.
Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen. Ziel ist die so genannte Bestätigungslösung: Verbraucher wären damit bei unerlaubten Werbeanrufen an telefonisch abgeschlossene Verträge nicht mehr gebunden, es sei denn, sie bestätigen diese nachträglich in Textform.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"