Bundesgerichtshof: Ehemaliger hr-Sportchef Emig muss in Haft

    • Bundesgerichtshof: Ehemaliger hr-Sportchef Emig muss in Haft

      Karlsruhe - Jürgen Emig, früherer Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr) muss ins Gefängnis - der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig erklärt, das Emig im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte.

      Die Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Laut BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Amtsträge" und können sich deshalb - wie beispielsweise Beamte - wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Emsig hatte Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet.

      Nach den Worten des Karlsruher Gerichts steht die gebotene Freiheit der Rundfunkanstalten von staatlichem Einfluss nicht im Widerspruch zur Einstufung ihrer Redakteure als "Amtsträger". Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen sei eine öffentliche Aufgabe, die die Bundesländer wegen des "Gebots der Staatsfreiheit " nicht selbst wahrnehmen könnten, sondern den öffentlich-rechtlichen Anstalten zugewiesen hätten.

      Wie lange der 64-jährige Ex-Moderator noch in Haft muss, ist offen. Fünf Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt, zudem werden sieben Wochen Untersuchungshaft angerechnet, und ein Teil der Strafe dürfte zur Bewährung ausgesetzt werden. (dpa)
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