"Volksverhetzung": rbb wird NPD-Wahlwerbung nicht senden

    • "Volksverhetzung": rbb wird NPD-Wahlwerbung nicht senden

      Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) wird einen von der NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Das teilte der Sender am Freitagabend mit.

      Der rbb habe sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft habe, hieß es. Im Ergebnis verstoße der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb offenkundig gegen geltendes Recht.

      "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung", so die Begründung des rbb.

      Der rbb räumt der NPD jedoch die Möglichkeit ein, bis zum kommenden Montag einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen.

      Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.

      Quelle: satundkabel.de
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    • Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

      Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden und damit eine frühere Einschätzung des Senders bestätigt.

      Der Werbefilm erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht von dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit. Die rechtsextreme NPD tritt am 18. September bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauswahl an.

      Mit dem Urteil stimmte das Gericht der Rechtsabteilung der ARD-Anstalt zu. Diese war bereits am vergangenen Wochenende zu der Einschätzung gelangt, der Spot erwecke den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen würden. Er sei damit geeignet, "diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden" und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB.

      "Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagte RBB-Intendantin Dagmar Reim. Die NPD kann gegen den Bescheid beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.

      Wahlwerbung läuft zwar außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders und unterliegt inhaltlich der Verantwortung der Parteien. Unbeachtet dessen kann eine Ausstrahlung abgelehnt werden, falls schwerwiegenden Verstöße gegen allgemeine Gesetze vorliegen.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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