Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) wird einen von der NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Das teilte der Sender am Freitagabend mit.

Der rbb habe sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft habe, hieß es. Im Ergebnis verstoße der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb offenkundig gegen geltendes Recht.
"Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung", so die Begründung des rbb.
Der rbb räumt der NPD jedoch die Möglichkeit ein, bis zum kommenden Montag einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
Quelle: satundkabel.de

Der rbb habe sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft habe, hieß es. Im Ergebnis verstoße der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb offenkundig gegen geltendes Recht.
"Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung", so die Begründung des rbb.
Der rbb räumt der NPD jedoch die Möglichkeit ein, bis zum kommenden Montag einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"