Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der in Deutschland die wichtigsten kommerziellen TV-Sender vertritt, hat am Mittwoch vor einer einseitigen Diskriminierung privater Kanäle durch neue Werbereglungen gewarnt.

Der Entwurf eines aktualisierten Glücksspielstaatsvertrages sehe vor, dass Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig sein soll, berichtete der VPRT anlässlich einer Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung der gesetzlichen Vorgaben.
"Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte dies für sportübertragende Privatsender als faktischen Werbeverbot verstanden werden. Damit würden sie gegenüber anderen Medienangeboten sowie auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind, erheblich benachteiligt", sagte Thomas Deissenberger, der als Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT fungiert - und gleichzeitig als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur Constantin Sport Marketing. Deren Mutterkonzern wiederum ist die Constantin Medien AG, die unter anderem den Sportspartensender Sport1 und die Produktionsgesellschaft Plaza Media kontrolliert.
Sollten die Einahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt im Bereich Sport vorbeifließen, würden diese im Wettbewerb um attraktive Reche mit ARD und ZDF durch die entsprechenden Mindereinahmen "zusätzlich benachteiligt", sagte Deissenbereher.
Die jüngste Vergabe der Rechte an der Champions League und den DFB-Länderspielen an ARD und ZDF veranschauliche die "bereits bestehende Wettbewerbsverzerrung bei Sportrechten im dualen Rundfunksystem", behauptete der Funktionär.
Quelle: satundkabel.de

Der Entwurf eines aktualisierten Glücksspielstaatsvertrages sehe vor, dass Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig sein soll, berichtete der VPRT anlässlich einer Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung der gesetzlichen Vorgaben.
"Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte dies für sportübertragende Privatsender als faktischen Werbeverbot verstanden werden. Damit würden sie gegenüber anderen Medienangeboten sowie auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind, erheblich benachteiligt", sagte Thomas Deissenberger, der als Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT fungiert - und gleichzeitig als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur Constantin Sport Marketing. Deren Mutterkonzern wiederum ist die Constantin Medien AG, die unter anderem den Sportspartensender Sport1 und die Produktionsgesellschaft Plaza Media kontrolliert.
Sollten die Einahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt im Bereich Sport vorbeifließen, würden diese im Wettbewerb um attraktive Reche mit ARD und ZDF durch die entsprechenden Mindereinahmen "zusätzlich benachteiligt", sagte Deissenbereher.
Die jüngste Vergabe der Rechte an der Champions League und den DFB-Länderspielen an ARD und ZDF veranschauliche die "bereits bestehende Wettbewerbsverzerrung bei Sportrechten im dualen Rundfunksystem", behauptete der Funktionär.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"