Dem Medienkonzern RTL Group droht offenbar Ärger. Einem Medienbericht zufolge soll der ungarische TV-Sender RTL Klub eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 540.000 Euro zahlen.

Wie der Branchendienst "New Business" am Montag berichtete, hätten die Medienwächter den Privatsender zu der Strafe verdonnert. Grund seien 127 schriftliche Zuschauer-Beschwerden gewesen.
Diese bezogen sich auf das Reality-Format "Való Világ" ("Reale Welt"), so der Bericht. Der Vorwurf: RTL Klub habe gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Etliche Zuschauer hätten sich über angeblich obszöne Darstellungen, Aggressivität sowie Rauch- und Trinkszenen beschwert, hieß es. Betroffen gewesen seien Folgen der vierten Staffel im November und Dezember 2010. RTL Klub erklärte gegenüber "New Business", dass man die Entscheidung anfechten werde.
Die RTL-Tochter war bereits im Oktober des Vorjahres ins Visier der umstrittene Medienregulierungsbehörde NMHH geraten, weil sie angeblich "reißerisch" und auf "für jugendliche Seher schockierende" Weise über einen brutalen Brudermord in einem südungarischen Dorf berichtet hatte. Zur "Störung der Ruhe selbst erwachsener Fernsehzuschauer" hätte außerdem beigetragen, dass eine blutbefleckte Matratze im Bild zu sehen gewesen sei, hieß es damals zur Begründung. Auch in diesem Fall wies RTL Klub die Anschuldigungen zurück.
Die NMHH verfügt seit Jahresbeginn über umfassende Sanktions- und Durchgriffsrechte gegen alle Medien des Landes, die ihrer Ansicht nach gegen das umstrittene neue Mediengesetz verstoßen. Fernsehsender wie RTL Klub können mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 900.000 Euro belegt werden. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das Regelwerk gegen die in den EU-Verträgen niedergelegten Grundrechte verstößt.
Quelle: satundkabel.de

Wie der Branchendienst "New Business" am Montag berichtete, hätten die Medienwächter den Privatsender zu der Strafe verdonnert. Grund seien 127 schriftliche Zuschauer-Beschwerden gewesen.
Diese bezogen sich auf das Reality-Format "Való Világ" ("Reale Welt"), so der Bericht. Der Vorwurf: RTL Klub habe gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Etliche Zuschauer hätten sich über angeblich obszöne Darstellungen, Aggressivität sowie Rauch- und Trinkszenen beschwert, hieß es. Betroffen gewesen seien Folgen der vierten Staffel im November und Dezember 2010. RTL Klub erklärte gegenüber "New Business", dass man die Entscheidung anfechten werde.
Die RTL-Tochter war bereits im Oktober des Vorjahres ins Visier der umstrittene Medienregulierungsbehörde NMHH geraten, weil sie angeblich "reißerisch" und auf "für jugendliche Seher schockierende" Weise über einen brutalen Brudermord in einem südungarischen Dorf berichtet hatte. Zur "Störung der Ruhe selbst erwachsener Fernsehzuschauer" hätte außerdem beigetragen, dass eine blutbefleckte Matratze im Bild zu sehen gewesen sei, hieß es damals zur Begründung. Auch in diesem Fall wies RTL Klub die Anschuldigungen zurück.
Die NMHH verfügt seit Jahresbeginn über umfassende Sanktions- und Durchgriffsrechte gegen alle Medien des Landes, die ihrer Ansicht nach gegen das umstrittene neue Mediengesetz verstoßen. Fernsehsender wie RTL Klub können mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 900.000 Euro belegt werden. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das Regelwerk gegen die in den EU-Verträgen niedergelegten Grundrechte verstößt.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"