Nachdem das Bundeskartellamt am Freitag die ausführliche Begründung für das Verbot der senderoffenen und kostenfreien Internet-Videoplattform von ProSiebenSat.1 und RTL als PDF im Internet bereit gestellt hatte, sind die Würfel für einen Widerspruch nun gefallen.

"Wir haben die Beschwerde gegen die Untersagung am Freitagabend dem Bundeskartellamt übermittelt", sagte ein RTL-Sprecher dem "Spiegel" laut vorab verbreiteter Mitteilung am Samstag, auch ProSiebenSat.1 bestätigte die Übermittlung einer entsprechenden Beschwerde. Der Schritt war angekündigt und bereits erwartet worden.
Die Begründung des Verbots ist an dieser Stelle als PDF abrufbar und umfasst 100 Seiten. Ausgespart in der Veröffentlichung wird der letzte Punkt "Gebühren" ab Unterpunkt 250 (Seite 101). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B6-94/10 geführt.
Das Kartellamt ist der Auffassung, die geplante Plattform verstärkt das bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt verstärken. RTL und ProSiebenSat.1 sind in Österreich und Deutschland die beiden größten privaten Anbieter von frei empfangbarem Fernsehen, haben in beiden Ländern sehr hohe Einschalt- und Werbequoten im klassischen linearen Fernsehen.
Offeriert werden sollten über die neue Plattform vollständige Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen. Alle Inhalte sollten für die Surfer sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos als Stream abrufbar sein. Eine Aufzeichnung bzw. Archivierung wäre nicht möglich gewesen. Für den Betrieb der Plattform wollten RTL und ProSiebenSat.1 eine neue, gemeinsame Gesellschaft für Dienstleistungen wie Hosting und Streaming gründen.
Das Kartellamt überzeugte das Konzept nicht. Zu seiner Beurteilung zog es unter anderem die Erlöse heran, die RTL und ProSiebenSat1 mit klassischer Fernsehwerbung machen. Hier haben die Sender eine Vormachtstellung. Gegen einen Vergleich mit dem Internet wehrten sich die Sender bereits im Vorfeld der Entscheidung mit dem Hinweis auf mehr als tausend Web-TV-Angebote.
Die Privatsender betreiben aktuell jeweils eigene Mediatheken, darunter auch die kostenpflichtige Plattform Maxdome (ProSiebenSat.1), ARD und ZDF machen keine gemeinsame Sache.
Quelle: satundkabel.de

"Wir haben die Beschwerde gegen die Untersagung am Freitagabend dem Bundeskartellamt übermittelt", sagte ein RTL-Sprecher dem "Spiegel" laut vorab verbreiteter Mitteilung am Samstag, auch ProSiebenSat.1 bestätigte die Übermittlung einer entsprechenden Beschwerde. Der Schritt war angekündigt und bereits erwartet worden.
Die Begründung des Verbots ist an dieser Stelle als PDF abrufbar und umfasst 100 Seiten. Ausgespart in der Veröffentlichung wird der letzte Punkt "Gebühren" ab Unterpunkt 250 (Seite 101). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B6-94/10 geführt.
Das Kartellamt ist der Auffassung, die geplante Plattform verstärkt das bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt verstärken. RTL und ProSiebenSat.1 sind in Österreich und Deutschland die beiden größten privaten Anbieter von frei empfangbarem Fernsehen, haben in beiden Ländern sehr hohe Einschalt- und Werbequoten im klassischen linearen Fernsehen.
Offeriert werden sollten über die neue Plattform vollständige Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen. Alle Inhalte sollten für die Surfer sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos als Stream abrufbar sein. Eine Aufzeichnung bzw. Archivierung wäre nicht möglich gewesen. Für den Betrieb der Plattform wollten RTL und ProSiebenSat.1 eine neue, gemeinsame Gesellschaft für Dienstleistungen wie Hosting und Streaming gründen.
Das Kartellamt überzeugte das Konzept nicht. Zu seiner Beurteilung zog es unter anderem die Erlöse heran, die RTL und ProSiebenSat1 mit klassischer Fernsehwerbung machen. Hier haben die Sender eine Vormachtstellung. Gegen einen Vergleich mit dem Internet wehrten sich die Sender bereits im Vorfeld der Entscheidung mit dem Hinweis auf mehr als tausend Web-TV-Angebote.
Die Privatsender betreiben aktuell jeweils eigene Mediatheken, darunter auch die kostenpflichtige Plattform Maxdome (ProSiebenSat.1), ARD und ZDF machen keine gemeinsame Sache.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"