Sky-Urteil: Schwarzsehen erfüllt nicht Computerbetrugs-Strafbestand

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    • Sky-Urteil: Schwarzsehen erfüllt nicht Computerbetrugs-Strafbestand

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      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sogenanntes Cardsharing im Pay-TV-Bereich
      keinen Computerbetrug nach Paragraf 263a Strafgesetzbuch darstellt.
      Damit korrigiert der BGH die bisherige Rechtsprechung mehrerer unterer Instanzen.

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