Neuer Anlauf: CI+ könnte offiziell zum DVB-Standard werden

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Neuer Anlauf: CI+ könnte offiziell zum DVB-Standard werden

      Die wegen ihrer zahlreichen Restriktionen bei der Aufzeichnung und Wiedergabe von TV-Sendungen umstrittene CI+ Schnittstelle könnte in diesem Jahr zum Standard erklärt werden.

      In einem internen Schreiben, aus dem der Branchendienst "Heise" am Freitagabend zitierte, erklärt der Vorsitzende der technischen Abteilung des Konsortiums, Ulrich Reimers, dass der Leitungsausschuss des DVB-Konsortiums bei seinem Treffen am Donnerstag ein wichtige Entscheidung getroffen habe. So sei man überein gekommen, die CI+-Spezifikation "zurück in das DVB-Projekt" zu bringen.

      Seit mehreren Jahren arbeitet das DVB-Konsortium, dem über 270 Broadcaster, Gerätehersteller, Provider und andere Industrie-Vertreter aus mehr als 35 Ländern angehören, an einer neuen Version des CI-Standards - bislang ohne Ergebnis. Nun soll eine Ad-hoc-Gruppe namens "TM-CI+" nach Angaben von "Heise" gegründet werden. Basis für die Zusammenarbeit soll die gerade verabschiedete CI+-Fassung 1.3 sein, bei der unter anderem die Unterstützung von Video-on-Demand-Angeboten verbessert wurde. In die aktuellen Spezifikationen des Common Interface flossen die Einschränkungen nicht ein.

      CI+ ist kein Nachfolger des Common-Interface-Standards. Entwickelt wurde das Verfahren von den CAM-Herstellern Neotion und SmarDTV sowie Elektronikkonzernen wie Sony, Samsung, Philips und Panasonic. Lizenziert wird die Herstellung von Modulen oder Endgeräten von der CI Plus LLP, die pro Lizenz und Jahr 15.000 Euro von den Herstellern kassieren will.

      CI+ soll über eine komplette Verschlüsselung und authentifizierte Kommunikation zwischen Smartcard und Endgeräten wie dem Fernseher den Schutz vor Raubkopien erhöhen, schränkt die Verbraucherrechte aber massiv ein - beispielsweise über Aufnahmesperren. Wenn Aufzeichnungen erlaubt sind, werden diese auf Festplatten nur noch codiert abgelegt und sind auch nur mit dem Receiver abspielbar, von dem sie aufgenommen wurden. Das heißt beispielsweise, dass die zentrale Installation einer Settop-Box, auf die andere Geräte zugreifen, nicht mehr möglich ist.

      Receiver lassen sich außerdem ähnlich wie bei Blu-ray-Playern per externem Broadcast-Kommando lahmlegen, wenn der Kopierschutz auf einem Gerät als kompromittiert gilt. Dabei können sogar komplette Modellreihen aus dem Verkehr gezogen werden. CI+-Module wird es für PC oder Notebook nicht geben, um zu verhindern, dass Inhalte über Schnittstellen wie USB ausgegeben werden. Auch eine Archivierung von Aufzeichnungen auf externe Festplatten per USB-Schnittstelle am Fernseher ist damit nicht mehr möglich.


      Kommandos per Usage Rules Information

      Netzbetreiber oder Sender können darüber hinaus festlegen, dass beispielsweise Werbesprünge nicht durchgeführt werden dürfen, oder hochauflösende Inhalte an Ausgangsbuchsen wie YUV oder VGA nur in SD-Qualität anliegen. Was eine Box oder ein Fernseher mit den empfangenen Inhalten darf oder nicht, wird per Usage Rules Information (URI) an das CI+-Modul im Datenstrom übergeben. Die Netzbetreiber definieren dies in Abstimmung mit den Programmanbietern.

      quelle: sat+kabel
      LG
      Thomas
      Wer einmal das Außergewöhnliche erfahren hat,
      kann sich nicht mehr an die Normen des Durchschnitts binden.
      (Richard Bach)

    Unsere Partnerboards

    ^
    Flag Counter