Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe können zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen und Bescheide ignoriert werden. "Auf Vollstreckungsankündigungen müssen Verbraucher reagieren", sagte Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen am Mittwoch. Die Beratungspraxis zeige, dass Menschen, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, der GEZ lediglich den Umzug mitteilten - nicht aber die entsprechenden Geräte abmelden. Mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben ist aber nicht alles erledigt. Auf Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide reagieren viele dann gar nicht mehr, auch Vollstreckungsbescheide von Behörden werden ignoriert.
"Die bloße Mitteilung eines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus", erklärt Körber. Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen könne, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein:
- alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt,
- der Fernseher wurde auf den Partner übertragen,
- die Geräte sind verkauft bzw. verschenkt worden oder
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.
Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhält eine Abmeldebestätigung. Wer länger als vier Wochen darauf warten muss, sollte allerdings nachhaken, denn die Gebührenpflicht bleibt solange bestehen, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.
Quelle: satundkabel.de
"Die bloße Mitteilung eines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus", erklärt Körber. Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen könne, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein:
- alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt,
- der Fernseher wurde auf den Partner übertragen,
- die Geräte sind verkauft bzw. verschenkt worden oder
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.
Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhält eine Abmeldebestätigung. Wer länger als vier Wochen darauf warten muss, sollte allerdings nachhaken, denn die Gebührenpflicht bleibt solange bestehen, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"