Fünf Euro Mahngebühren unzulässig

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    • Fünf Euro Mahngebühren unzulässig

      Fünf Euro Mahngebühren unzulässig

      Immer wieder stehen besonders große Unternehmern in der Kritik, ihre Kunden mit überzogenen Mahngebühren zu der ausstehenden Zahlung zu bewegen. So sollen in der Vergangenheit beispielsweise vom Reiseveranstalter Thomas Cook Mahnkosten in Höhe von 25 Euro angedroht worden sein. Dass die Gerichte aber schon bei viel kleineren Beträgen rot sehen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgericht Frankenthal gegen einen Stromversorger (Az.: 6 O 2281/12). Die AGB des Unternehmens sahen unter anderem eine Mahnkostenpauschale von fünf Euro vor. Das Landgericht entschied, dass diese Mahnkostenpauschale zu hoch ist, weil grundsätzlich nur Material- und Versandkosten berechnet werden können. Diese seien hier aber nicht in Höhe von 5 Euro angefallen. Personal- und IT-Kosten seien als Bestandteil des regulären Geschäftsbetriebes nicht in Abzug zu bringen. Weitere Hinweise zum Thema „Mahnung“ finden Sie hier.

      Zitat"Geschrieben von Giuseppe Paletta"
      Quelle: Das Infoportal des Händlerbundes

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