Der japanische Unterhaltungselektronikhersteller Sony hat einen Etappensieg im juristischen Streit gegen Anbieter errungen, die per USB-Stick die Sicherungen der Playstation3 umschiffen und damit unter anderem das Spielen raubkopierter Titel ermöglichen.
Wie der US-Branchendienst "ArsTechnica" am Freitagvormittag (Ortszeit) berichtete, hat der Konzern im fernen Australien per Einstweiliger Verfügung den Händlern erfolgreich untersagen lassen, dass sie bis zu einem entsprechenden Urteil manipulierte Konsolen oder Jailbreak-Sticks anbieten dürfen. Der Branchendienst "PS3Hax" veröffentlichte unterdessen die Verfügung im Wortlaut an dieser Stelle.
Der Hack der Spielekonsole hatte in den vergangenen Tagen für großen Wirbel gesorgt. Eigentlicher Zweck des Jailbreaks ist es, eigene Software auf der Playstation3 zu nutzen - ähnlich wie beim iPhone von Apple. Die sogenannten "Modchips" gibt es auch für andere Spielekonsolen. Im aktuellen Fall gibt es aber keinerlei Einschränkungen, selbst das Kopieren von Titeln auf die interne Festplatte ist möglich.
Nach dem Urteil des Gerichts müssen Sony nun gekackte Konsolen zur Verfügung gestellt werden, damit der Konzern seine Sicherheitsmechanismen verbessern kann. Ob es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommen wird, ist offen. Dazu müsste erstens ein Anbieter Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und Sony zweitens bis 31. August weiteres Material bereitstellen, um die Richter von einem dauerhaften Verkaufsverbot zu überzeugen.
Quelle: satundkabel.de
Wie der US-Branchendienst "ArsTechnica" am Freitagvormittag (Ortszeit) berichtete, hat der Konzern im fernen Australien per Einstweiliger Verfügung den Händlern erfolgreich untersagen lassen, dass sie bis zu einem entsprechenden Urteil manipulierte Konsolen oder Jailbreak-Sticks anbieten dürfen. Der Branchendienst "PS3Hax" veröffentlichte unterdessen die Verfügung im Wortlaut an dieser Stelle.
Der Hack der Spielekonsole hatte in den vergangenen Tagen für großen Wirbel gesorgt. Eigentlicher Zweck des Jailbreaks ist es, eigene Software auf der Playstation3 zu nutzen - ähnlich wie beim iPhone von Apple. Die sogenannten "Modchips" gibt es auch für andere Spielekonsolen. Im aktuellen Fall gibt es aber keinerlei Einschränkungen, selbst das Kopieren von Titeln auf die interne Festplatte ist möglich.
Nach dem Urteil des Gerichts müssen Sony nun gekackte Konsolen zur Verfügung gestellt werden, damit der Konzern seine Sicherheitsmechanismen verbessern kann. Ob es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommen wird, ist offen. Dazu müsste erstens ein Anbieter Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und Sony zweitens bis 31. August weiteres Material bereitstellen, um die Richter von einem dauerhaften Verkaufsverbot zu überzeugen.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"