Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert für den angestrebten Umstieg des terrestrischen Fernsehens von DVB-T auf DVB-T2 eine Simulcast-Phase von mindestens zwölf Monaten. Den Zuschauern müsse genügend Zeit gegeben werden, sich neue Empfangshardware anzuschaffen.
Bereits ab Mitte 2016 wollen ARD und ZDF sowie die großen Privatsender von RTL und ProSiebenSat.1 mit dem Umstieg der terrestrischen Fernsehübertragung auf den neuen Übertragungsstandard DVB-T2 beginnen. Dieser soll gestaffelt nach Regionen bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Im Umkehrschluss heißt dies auch, dass die Programmausstrahlung im aktuellen DVB-T-Standard dann enden wird.
Um nach der Umstellung noch Sender über Antenne sehen zu können, benötigen Zuschauer neue Empfangshardware. Auch aktuell am Markt verfügbare DVB-T2-Receiver werden diese letztlich nicht entschlüsseln können, da die TV-Veranstalter für ihre künftige terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Videokompressionsstandard HEVC setzten wollen, der von aktuellen Chipsätzen noch nicht unterstützt wird.
Um den Umstieg so verbraucherfreundlich wie möglich zu gestalten, fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Simulcast-Phase von mindestens zwölf Monaten in jeder Region. In dieser Phase würden die Sender sowohl über DVB-T als auch über DVB-T2 senden. Nach Ablauf der Zeit würde dann die DVB-T-Ausstrahlung abgeschaltet. Bis dahin müssten alle Zuschauer auf DVB-T2-Empfangsgeräte umgerüstet haben.
Die Simulcast-Phase sei jedoch gefährdet durch die Pläne der Bundesnetzagentur, das 700-MHz-Frequenzband, welches derzeit für DVB-T vorgesehen ist, an die Mobilfunkbetreiber zu versteigern. Sollte es zu einer frühzeitigen Versteigerung kommen, stünde das Frequenzband allerdings nicht mehr für eine Simulcast-Phase zur Verfügung.
Weiterhin fordert Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, von den Privatveranstaltern, dass diese auch weiterhin unverschlüsselte Varianten ihrer Sender über DVB-T2 anbieten sollten. Sowohl RTL als auch ProSiebenSat.1 hatten im Vorfeld angekündigt, ihre HD-Sender auf jeden Fall nur codiert auszustrahlen und diesenur gegen ein zusätzliches Entgelt zu entschlüsseln.
Quelle: digitalfernsehen.de
Bereits ab Mitte 2016 wollen ARD und ZDF sowie die großen Privatsender von RTL und ProSiebenSat.1 mit dem Umstieg der terrestrischen Fernsehübertragung auf den neuen Übertragungsstandard DVB-T2 beginnen. Dieser soll gestaffelt nach Regionen bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Im Umkehrschluss heißt dies auch, dass die Programmausstrahlung im aktuellen DVB-T-Standard dann enden wird.
Um nach der Umstellung noch Sender über Antenne sehen zu können, benötigen Zuschauer neue Empfangshardware. Auch aktuell am Markt verfügbare DVB-T2-Receiver werden diese letztlich nicht entschlüsseln können, da die TV-Veranstalter für ihre künftige terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Videokompressionsstandard HEVC setzten wollen, der von aktuellen Chipsätzen noch nicht unterstützt wird.
Um den Umstieg so verbraucherfreundlich wie möglich zu gestalten, fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Simulcast-Phase von mindestens zwölf Monaten in jeder Region. In dieser Phase würden die Sender sowohl über DVB-T als auch über DVB-T2 senden. Nach Ablauf der Zeit würde dann die DVB-T-Ausstrahlung abgeschaltet. Bis dahin müssten alle Zuschauer auf DVB-T2-Empfangsgeräte umgerüstet haben.
Die Simulcast-Phase sei jedoch gefährdet durch die Pläne der Bundesnetzagentur, das 700-MHz-Frequenzband, welches derzeit für DVB-T vorgesehen ist, an die Mobilfunkbetreiber zu versteigern. Sollte es zu einer frühzeitigen Versteigerung kommen, stünde das Frequenzband allerdings nicht mehr für eine Simulcast-Phase zur Verfügung.
Weiterhin fordert Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, von den Privatveranstaltern, dass diese auch weiterhin unverschlüsselte Varianten ihrer Sender über DVB-T2 anbieten sollten. Sowohl RTL als auch ProSiebenSat.1 hatten im Vorfeld angekündigt, ihre HD-Sender auf jeden Fall nur codiert auszustrahlen und diesenur gegen ein zusätzliches Entgelt zu entschlüsseln.
Quelle: digitalfernsehen.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"