Verfügung gegen Sky - Beate-Uhse.tv und Spielfilme wieder später

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    • Verfügung gegen Sky - Beate-Uhse.tv und Spielfilme wieder später

      Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky - zumindest vorübergehend - nicht mehr ab 20.00 Uhr verbreiten.

      Der Kanal informiert seine Abonnenten auf der Homepage inzwischen wieder mit dem bekannten Text:

      Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.

      Ein Sky-Sprecher bestätigte der SAT+KABEL am frühen Nachmittag, dass das Landgericht Duisburg die einstweilige Verfügung am Montag wieder in Kraft gesetzt habe. Am selben Tag sei der Sendestart von Beate-Uhse.tv auf 23.00 Uhr verlegt worden. Ein Urteil in diesem Verfahren habe das Landgericht Duisburg für den heutigen Tag in Aussicht gestellt.

      Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbot zunächst die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr.

      Eine Zwangsvollstreckung der Einstweiligen Verfügung war vom Landgericht Duisburg dann Anfang Juni zunächst eingestellt worden - einstweilig, also bis zur Entscheidung des Rechtsstreits. In der Zwischenzeit lebte die Verfügung offenbar wieder auf. In der Sache ist noch nichts entschieden.

      Auslöser IT-Unternehmer Tobias Huch

      Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet, bemängelte nach Angaben des Magazins "Focus" in der vorvergangenen Woche, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Sky soll mit der Verfügung dazu gezwungen werden, den Jugendschutz zu verbessern, bei Verstößen droht dem Kanal ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

      Sollte Huch die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Sky selbst weist die Vorwürfe zurück.

      Der Jugendschutz ist bei dem finanziell schwer angeschlagenen Bezahlsender immer wieder ein Zankapfel, auch in anderer Hinsicht: So monieren beispielsweise kinderlose Abonnenten, dass sich die nervige PIN-Eingabe nicht komplett deaktivieren lässt oder bei vorprogrammierten Serien oder Filmen die Aufzeichnungen mitunter zu früh mit einem schwarzen Bildschirm enden.

      Quelle: satundkabel.de
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