Die Verbraucherzentrale Hessen hat am Dienstagnachmittag vor falschen eMail-Abmahnungen einer Grevenreuth AG in Frankfurt gewarnt - inwieweit damit eine Anspielung auf den erst kürzlich nach einem Suizid verstorbenen berüchtigten IT-Anwalt Günter Gravenreuth beabsichtigt ist, bleibt unklar.
Den Adressaten wird in den elektronischen Schreiben samt diverser Rechtschreibfehler vorgeworfen, sie hätten illegal Musikstücke aus dem Netz geladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Gedroht wird nach Angaben der Konsumentenschützer mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe sei die Rede.
Die Abmahnung könne in den virtuellen Papierkorb verbannt werden, teilte die Verbraucherzentrale mit. Denn: Verbraucher, denen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch detailliert dargelegt wird, wann welcher Titel heruntergeladen worden sein soll. Diesen Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch wird unter Nennung der eigenen IP-Adresse dargelegt, dass der Download vom heimischen Rechner erfolgt ist.
Angeblich im Auftrag von Universal Music
"Seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen, beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads von Film- oder Musiktiteln über Internettauschbörsen, müssen Verbraucher sehr ernst nehmen", warnte denn auch Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Hessen. Im Falle der Grevenreuth AG fehle es jedoch an jeglichen Details in der Mail. Mit der unpersönlichen Anrede "sehr geehrte Damen und Herren" beginnt das Schreiben, mit dem die Gesellschaft vorgibt, sie handele im Auftrag des Musik-Labels Universal Music. Der Angeschriebene wird sogar angehalten, die geforderte Unterlassungserklärung gleich selbst zu formulieren.
Das Unternehmen existiert nach Recherchen der Verbraucherzentrale nicht, einen "Marienweg" in Osnabrück gebe es nicht und auch die in der eMail angegebene Telefonnummer sei tot, hieß es. Betroffene Verbraucher können Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen und die Mahnung getrost ignorieren.
Quelle: satundkabel.de
Den Adressaten wird in den elektronischen Schreiben samt diverser Rechtschreibfehler vorgeworfen, sie hätten illegal Musikstücke aus dem Netz geladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Gedroht wird nach Angaben der Konsumentenschützer mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe sei die Rede.
Die Abmahnung könne in den virtuellen Papierkorb verbannt werden, teilte die Verbraucherzentrale mit. Denn: Verbraucher, denen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch detailliert dargelegt wird, wann welcher Titel heruntergeladen worden sein soll. Diesen Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch wird unter Nennung der eigenen IP-Adresse dargelegt, dass der Download vom heimischen Rechner erfolgt ist.
Angeblich im Auftrag von Universal Music
"Seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen, beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads von Film- oder Musiktiteln über Internettauschbörsen, müssen Verbraucher sehr ernst nehmen", warnte denn auch Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Hessen. Im Falle der Grevenreuth AG fehle es jedoch an jeglichen Details in der Mail. Mit der unpersönlichen Anrede "sehr geehrte Damen und Herren" beginnt das Schreiben, mit dem die Gesellschaft vorgibt, sie handele im Auftrag des Musik-Labels Universal Music. Der Angeschriebene wird sogar angehalten, die geforderte Unterlassungserklärung gleich selbst zu formulieren.
Das Unternehmen existiert nach Recherchen der Verbraucherzentrale nicht, einen "Marienweg" in Osnabrück gebe es nicht und auch die in der eMail angegebene Telefonnummer sei tot, hieß es. Betroffene Verbraucher können Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen und die Mahnung getrost ignorieren.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"