Abmahnung wegen Stream angucken....

    • Als die Abmahn-Aktion sich im Nachbarland zum eigentlichen Skandal entwickelte, bekam der im Kanton Zürich wohnhafte Deutsche Philipp Wiik kalte Füsse, nachdem er vorher der Presse noch entspannt Interviews gab.
      Bald liess er seinen Landsmannn Ralf Reichert wissen, dass er aus der Firma austrete – «mit Bedauern» wurde Wiiks Schritt von Verwaltungsrat Reichert zur Kenntnis genommen. Mit einem Mal stand The Archive ohne rechtsgültiges Domizil da, der Film- und Musik-Unternehmer Reichert musste schnellstens handeln, wollte er seine Firma nicht in Zwangsliquidation versetzt sehen.
      In Crespin Djengue fand er einen neuen Domizilgeber. ...
      Der 35-jährige Afrikaner aus Benin fungiert nun gegen aussen als Direktor, bekam von Reichert Unterschriftsberechtigung und ist in der Schweizer Unternehmerszene ein Unbekannter.
      Nicht so im Betreibungsamt. Dort kennt man Direktor Djengue seit Jahren – das zeigen Akten, die handelszeitung.ch vorliegen. Djengue hat in den Akten Verlustscheine im Umfang von mehreren tausend Franken. Das heisst: Gläubiger versuchten bei ihm erfolglos Geld einzutreiben. Auch Kleinstbeträge kann Djengue laut Akten offensichtlich nur mit Mühe berappen. Diverse Bonitätsdatenbanken bewerten Djengues Zahlungsmoral mit den schlechtesten Werten wie «sehr tief». ...

      Quelle: handelszeitung.ch

      :lol: ... übrigens auch in DE eine gerne geübte Praxis
      .
      Bedanken stellt entgegen weitläufiger Meinung keinen Tatbestand nach § 223 StGB dar
      W-LAN (WiFi)
      .
    • Porno-Abmahner aus Offenbach

      Redtube-User, die Porno-Filme anschauen, haben in den vergangenen Wochen Abmahnungen erhalten. Einer der Drahtzieher hinter diesen Zahlungsaufforderungen kommt aus Offenbach. Wie viele der in seinem Auftrag abgemahnten Internet-User bereits gezahlt haben, verrät er nicht.

      Seit zwei Monaten hält der Abmahn-Skandal um die Webseite Redtube, auf der man kostenlos Porno-Filme schauen kann, mehrere Zehntausend Deutsche in Atem, die Abmahnungen erhalten haben. Darin werden sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu bezahlen. Denn sie hätten urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen.

      Die Abmahnungen kommen von einer Anwaltskanzlei im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG. Dahinter steckt Ralf Reichert, Geschäftsführer des Musikvertriebs Intergroove mit Sitz im noblen alten Schlachthof in Offenbach. Er ist laut Handelsregister Mitglied im Verwaltungsrat „mit Einzelunterschrift“. Das bedeutet, er kann alleine über Angelegenheiten der Firma entscheiden. Auf die Frage der FR, wer die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats seien, antwortete Reichert per Mail: „Die Firma ist schon vor einigen Jahren von mehreren Personen gegründet worden. Die Firmengründung hatte damals nichts mit diesem jetzt betreffenden geschäftlichen Vorgang zu tun.“

      Anonymität kein Beweggrund

      Der Verwaltungsrat ist das höchste Organ einer Schweizer AG, vergleichbar dem deutschen Aufsichtsrat, aber stärker. Denn der Verwaltungsrat hat auch operative Aufgaben. Nach unbestätigten Angaben im Internet soll Reichert auch alleiniger Inhaber von The Archive sein. Auf Nachfrage dazu schreibt er: „Die Aktieninhaber dieser Firma waren schon immer anonym, obwohl es damals gar keinen Zusammenhang mit Redtube gab.“ Anonymität sei aber „nie ein Beweggrund“ gewesen, so Reichert weiter.

      Reichert wird auch als Inhaber der Domain the-archive.ch geführt, unter der die Abmahnfirma operierte – Webseite und Firmenzentrale sind nicht erreichbar. The Archive sei untergetaucht, ist deshalb in den Medien zu lesen. Das dementiert Reichert: „Hier ist niemand auf der Flucht“, schreibt er. Alle Aktivitäten der Firma „basieren auf der Rechtsgrundlage“, so Reichert weiter, das könne man „von dem Verhalten vieler Aktivisten nicht behaupten“. Die Website sei nicht im Netz, „weil sie gehackt wurde. Das werden wir demnächst beheben“, so Reichert. Wer „wir“ ist, sagt er nicht.

      Tatsächlich hätte The Archive Grund zur Flucht, denn die Porno-Abmahner sind unter Druck. Sie sollen die IP-Adressen mit fragwürdigen, möglicherweise rechtswidrigen Verfahren ermittelt haben, heißt es, und zudem die Gerichte, bei denen sie die Herausgabe der Post-Anschriften zu den IP-Adressen einklagten, getäuscht haben. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, jemand habe gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben, um an Nutzerdaten heranzukommen.

      Reichert schreibt derweil von „Legenden“ und Verschwörungsvermutungen, die im Internet über sein Vorgehen zu lesen seien. Wie viele der in seinem Auftrag abgemahnten Internet-User bereits gezahlt haben, das beantwortet er nicht. Die Abmahnverfahren würden von den Rechtsanwälten fortgesetzt.

      Reichert, der 2006 bei Intergroove eine Vergütung von 288 745 Euro erhielt, könnte mit Abmahnungen deutlich mehr einnehmen. Wenn nur ein Viertel der Abgemahnten die 250 Euro überweist und The Archive davon rund ein Drittel erhält, dann würden zwischen 770 000 und 1,29 Millionen Euro hängen bleiben. Deutlich mehr als der Offenbacher Musikvertrieb verdient: Im jüngsten Geschäftsbericht (1. Mai 2012 bis 30. April 2013) weist der einen von rund 99 000 auf 3189 Euro gesunkenen Jahresüberschuss aus. 2006 waren es noch fast 200 000 Euro. Reichert schreibt, „dass Intergroove rein gar nichts mit dem von Ihnen angesprochenen Thema zu tun hat“.

      Quelle: fr-online.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

      Etappensieg für die Abgemahnten: Das Kölner Landgericht hat eingeräumt, im Redtube-Fall einen Fehler gemacht zu haben. Die Namen und Anschriften der Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen, gab die Kammer nun zahlreichen Beschwerden von Betroffenen statt. Zudem sei Streaming keine Urheberrechtsverletzung.

      Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt. Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die The Archive AG, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzugeben.

      Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der The Archive AG sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei ... stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts ... dar", erklärte das Gericht. Streaming sei gar keine Urheberrechtsverletzung - also auch kein Grund für eine Abmahnung.

      Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet. Eben diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen bereits heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen unter anderem die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video auch tatsächlich angesehen habe.

      Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie in dem Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst.

      Bis zum Montag seien bereits mehr als 110 Beschwerden beim Landgericht Köln eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung zu den Beschwerden fiel am vergangenen Freitag, dem 24. Januar. Dagegen ist Berufung möglich.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf den Leim

      heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.

      Vieles hat sich mittlerweile aufgeklärt rund um die Redtube-Abmahnwelle, die vor rund zwei Monaten über deutsche Internet-Nutzer schwappte. Auch, wie beim Landgericht Köln aus den IP-Adressen angeblicher Konsumenten von Porno-Streams deren persönliche Daten ermittelt wurden, liegt inzwischen offen. Noch immer nicht ganz klar ist aber, wie die Schweizer Firma The Archive, die angeblich die Verbreitungsrechte an den Pornovideos inne hat, an die IP-Adressen gelangt ist.

      Nach eigenen Angaben hat The Archive dazu das Unternehmen ITGuards Inc. engagiert, das mit seiner Software "Gladii 1.1.3" die angeblich rechtsverletzenden Streaming-Vorgänge protokolliert haben will. Glaubhaft gemacht wurde dies sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung eines ITGuards-Mitarbeiter namens Andreas R., der seine Erklärung am 11. August 2013 in Ingolstadt unterzeichnet hat, fernab des Stammsitzes von ITGuards.

      ITGuards Inc sitzt nämlich nach seinen Angaben gegenüber dem Rechteinhaber und damit auch gegenüber den Gerichten in San Jose, mitten im Silicon Valley. Auch auf der Website ist dieser Hauptsitz angegeben. Dort heißt es: "Our location in Silicon Valley allows us to continuously add new experts to handle consistent growth. Our team exemplifies perfect symbiosis, which is reflected every day in our work to the benefit of our partners."

      Abstecher ins Valley

      heise-online-Leser Oliver Lehmann war am 18. Januar ohnehin beruflich im Silicon Valley unterwegs und machte einen Abstecher in die 97 South Second Street in San Jose. Von diesem Besuch berichtete er uns: Unter der von ITGuards angegebenen Firmenadresse fand er das NextSpace-Bürocenter vor, "einen genossenschaftlich organisierten Bürodienstleister, bei dem man Briefkästen, Büros und andere Annehmlichkeiten mieten kann". Im Eingangsbereich befinde sich eine Sammlung von Schildern und Zetteln, offensichtlich mit den Namen und Logos der Unternehmen, die unter dieser Adresse zu finden sind. Allerdings: "Das Unternehmen ITGuards war hier nicht vertreten."

      Lehmann erzählte, er habe bei der Empfangsdame nach einem Mitarbeiter des Unternehmens ITGuards gefragt. Ihm sei daraufhin mitgeteilt worden, dass dieses Unternehmen lediglich für 75 US-Dollar monatlich ein Postfach angemietet hatte, selbst dieses aber zu Dezember 2013 gekündigt hat. Lehmann weiter: "Ich fragte, ob denn jemals Räume für betriebliche Tätigkeiten gemietet worden waren, was verneint wurde."

      Hier stellt sich die Frage, wie diese offensichtlich nicht einmal mehr existente Briefkastenfirma in der Lage gewesen sein soll, massenhaft Streaming-Vorgänge auf fremden Webseiten technisch und rechtlich einwandfrei zu dokumentieren. In einem recht inhaltsarmen Gutachten, das die Patentanwaltskanzlei Diehl&Partner im März 2013 zur angeblichen Ermittlungssoftware Gladii 1.1.3 erstellt hat, wird dies nicht erläutert.

      Gladius ermittelt

      Wie heise online Mitte Dezember 2013 berichtete, deuten viele Indizien darauf hin, dass die später abgemahnten Nutzer mit dubiosen Tricks von den Rechteinhabern oder deren "Ermittlern" zu Dreher-Domains wie retdube.net geleitet wurden, ohne es zu merken. Was sich dort abspielte, ist unklar. Das Gutachten gibt allerdings Hinweise darauf, dass die Fake-Domains als "Honeypot" fungierten.

      Unserem Leser und beruflichen PHP-Entwickler Martin Eisengardt ließ das keine Ruhe. Er beschloss, einen solchen Honeypot nach den Vorgaben der Beschreibungen im Gladii-Gutachten nachzubauen. Vier Tage später präsentierte er uns sein Werk "Gladius", und siehe da, es funktioniert: Im Backend seiner Website können wir beliebige Redtube-Film-IDs angeben. Im Hintergrund holt sich Gladius das Video bei Redtube ab und präsentiert es dem Besucher, der die URL aufruft. Nun kann Gladius jede Aktion des Nutzers protokollieren, also etwa Spulvorgänge, Pausen oder das Verlassen der Seite. Auch, wann das Video vollständig in den Browsercache des Nutzers übertragen war und damit ein "Download" abgeschlossen war, konnte Eisengardt dokumentieren.

      Eisengardt erläutert auf der Projektseite in aller Kürze, wie seine Software funktioniert und was er bezweckt. In einem Video zeigt er Front- und Backend in Aktion. Außerdem bietet er an, ernsthaft Interessierten einen Zugang zu seinem Online-Projekt zu geben, um selbst auszuprobieren, wie leicht es ist und vielleicht für die Hintermänner der Abmahnwelle war, mit einem Honeypot Nutzerverhalten mitzuloggen.

      Quelle: heise.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
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    • Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig

      Das Amtsgericht Potsdam hat ein Versäumnisurteil gegen die Kanzlei Urmann und Kollegen gefällt, die nicht vor Gericht erschienen. Das Gericht hat laut Prozessbeteiligten keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei.

      Im Dezember 2013 hatten sie hohe Wellen geschlagen, die massenhaften Porno-Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C aus Regensburg. Unter Urheberrechtsexperten herrschte schnell Konsens, dass die sogenannten "Redtube-Abmahnungen" vor Gericht kaum Bestand haben dürften, obwohl Rechtsanwalt Urmann sich in öffentlichen Bekundungen stets siegessicher gab. Eine ganze Reihe von Rechtsanwälten hatten im vergangenen Dezember Klagen gegen Urmanns Mandantin The Archive an Amtsgerichten eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit von erhaltenen Abmahnungen feststellen zu lassen.

      Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

      Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

      Quelle: Heise.de
      Greetz von DrStoned :D :D :D

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