1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
Abmahnung wegen Stream angucken....
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nur noch eine Frage der Zeit bis hier die ersten Meldungen kommen, das jemand über Receiver was geschaut und so einen Brief bekommen hat.BOX: Octagon SF 8008,
Formuler F1, GM Triplex mit Neutrino,Edision Piccollo -
Beim w****** erwischt
...ich möchte gerne wissen wie er das seiner Frau erklärt falls er verheiratet ist -
vielleicht mit Frau angekucktBOX: Octagon SF 8008,
Formuler F1, GM Triplex mit Neutrino,Edision Piccollo -
nur mal meine Aktuellen Infos (habe sehr viele Kontakte zu abmahnwahn)
Es sind innerhalb weniger Tage über 5000 Abmahnungen versendet wurden
unklar ist wie die an die IPs gekommen sind, da User abgemahnt wurden die bei redtube weder kunden noch angemeldet sind
es bleibt spannend und ich kann nur nochmals raten - Streaming erstmal zu lassen(diksusion gab es hier schon wo meine Warnung als Unsinn abgetan wurde)
Es wurde extra eine Firma gegründet die sich nur um Datenerfassung bei Streaming beschäftigt.1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte) -
Sowas ist doch Schwachsinn bitte!
Ein Abmahnanwalt kann niemals legal über die IP an Adressen gekommen sein.
Insofern erübrigt sich jede Diskussion.
Kann sich nur um eine Hoax handeln.
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Wieso nicht? Die NSA wurde geknackt. Und das ist in den USA eine legale Einrichtung. Also sind auch die Pornogucker legal ausgekundschaftet worden!____
Hans
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Ich weiß wie se den erwischt haben -> der-postillon.com/2011/08/mann…n-handgelenken-sieht.html
Er hatte nur behauptet das er den Film seit Jahren in seinem Besitz hat ...in wirklichkeit hatte er den Film online geschaut! -
Googgi schrieb:
Insofern erübrigt sich jede Diskussion.
Ich weiß nicht, ob das Thema so einfach vom Tisch zu wischen ist...
Zar existiert kosmischeurkraft.wordpress.com…fur-rechtswidrig-erklart/ (leider wird kein Az. genannt)
ABER "... Kundeninformationen dürfen zwar weiterhin bei den Providern angefragt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung eines richterlichen Beschlusses ..."
UND ob dort nicht ein berechtigtes Interesse vorlag und adäquat vorgetragen wurde und somit dieser "positive" Beschluss erlangt worden ist????
Interessant wäre, ob man nicht günstiger wegkommt, wenn man es auf einen Prozess ankommen lässt und "nur" nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) verdonnert wird, wobei damit noch nicht die zivilrechtliche Situation/Forderung abgeklärt wäre (Schadensersatz, aber 1-5 x Kinoeintritt oder eine Entleihgebühr??? man hat ja schließlich nicht verteilt... )....
Bedanken stellt entgegen weitläufiger Meinung keinen Tatbestand nach § 223 StGB dar
W-LAN (WiFi)
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Kein Richter wird einen Gerichtsbeschluss ausfertigen wegen vermuteter einzelner Verstösse gegen das copyright.
Sowas wird erst bei begründetem Verdacht auf strafrechtliche Tatbestände gemacht.
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Googgi schrieb:
Kein Richter wird einen Gerichtsbeschluss ausfertigen wegen vermuteter einzelner Verstösse gegen das copyright.
2. Weiß ich nicht, woher Du Deine Bestimmtheit nimmst
Sowas wird erst bei begründetem Verdacht auf strafrechtliche Tatbestände gemacht.
2. Strafrechtlich siehe § 265a StGB
Auch wenn in der Vergangenheit der Konsument nicht verfolgt wurde, heißt das nicht, dass das für die Zukunft auch so gilt.
In Summe finde ich es verantwortungslos das Thema einfach so vom Tisch zu wischen. Zumindest sollte sich jeder darüber im Klaren sein, das es Konsequenzen haben kann, aber nicht haben muss, und wenn, dann schätze ich, das es sich auch in seeehr überschaubarem Rahmen hält (vgl. Schwarzfahren; wie viele male muss man da erwischt werden, bevor es zu harten strafrechtlichen Maßnahmen kommt, was aber kleinere strafrechtlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht ausschließt).
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es sind aktuell weit über 5000 Gerichtsbeschlusse erlassen wurden, das ist Fakt1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
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ja mehrere
Googi in Deuschland reicht es (ganz simpel erklärt) jemand rennt zum Gericht und behauptet ip x hätte ne Urheberrechtsverletzung begangen dies hat Firma y so festgestellt
dann legt man eine Erklärung dazu das man die Rechte an dem Zeug hätte und schwubs Auskunfts-Beschluß fertig
dieses geht dann an Telekom oder wo man halt ist
zack haben die ihre Daten
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Wer genau The Archive ist, könnte noch interessant werden, insbesondere da ja auch die Anwaltskosten auf deren Konto gehen sollen.
The Archive behauptet, eine ganz tolle Software zu haben, die User von Streamingportalen identifizieren kann. Leider kann man die inkriminierten Filmchen nicht untersuchen, da sie im großen Internet schlichtweg unauffindbar sind.
Es wird u.a. zu prüfen sein, ob U+C das LG Köln nicht getäuscht hat. Und ob die Mails nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
quelle: lawblog.de/index.php/archives/…en-fragezeichen/#comments
ganz oben steht übrigens neuer Beitrag vom Rechtsanwalt U.Vetter1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte) -
Ja, das stimmt, hier gibt es ne menge Arschlöcher die einfach zu Gericht gehen und das Krasse ist, die schmeißen Den nicht mal raus.
Aber allet andere ist wie Googgi schreibt und die NxA ist auch nicht geknackt, sondern verraten worden. -
Nur das diese schwindligen Anwälte inzwischen selber verknackt worden sind. Jetzt versuchen die einfach nur noch Kohle abzugreifen.
Entweder aussitzen oder selber anzeigen.
Es gibt wohl inzwischen sogar Leute die zu diesem Zeitpunkt den Film garnicht gesehen haben können oder sogar eigene Logs haben die das Gegenteil beweisen.Meine Bastelboxen: Mut@nt HD51 | GB Quad 4K | Mut@nt HD60 | OSMIO4K | HIS 4k Combo+
... Keinen Support per PN ... bitte stellt eure Fragen ins Forum!...
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die Gerichte winken den Mist durch ohne Prüfung
wird Zeit das endlich mal was getan wird1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte) -
Die können ja auch gar nicht jeden Einzelfall prüfen.
Der muss nur glaubhaft darlegen, das er den Rechteinhaber vertritt (einfach;wobei ich gar nicht weiß, ob bei einer Abmahnung das überhaupt notwendig ist (scheint ja so nach dem Motto "Nachbarschaftswache" zu laufen(jeder darf jeden fi*** wenn es berechtigt ist))) und das die IP's auf den Inhalt zugegriffen haben (wie auch immer er das macht)... und ab dafür...
Wenn dann heraus kommt, das seine "Glaubhaftmachung" Unsinn war, erst dann wird es Konsequenzen für den haben (wenn ich Abmahnanwalt wäre, würde ich zumindest nicht leichtfertig mit meiner Zulassung spielen; es sei denn, der Rechteinhaber würde das direkt machen und dann das Risiko einer eigenen strafrechtlichen Verfolgung riskieren; so oder so was mich daher annehmen lässt, das das dann schon ziemlich gesichert sein dürfte)....
Bedanken stellt entgegen weitläufiger Meinung keinen Tatbestand nach § 223 StGB dar
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Besucher eines Internetportals für Sexfilme könnten schon bald unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei bekommen. Denn gegen die Nutzer gestreamter Pornos wurden nun tausende Abmahnungen verschickt.
Tausende Nutzer gestreamter Sexfilme im Internet sehen sich mit Abmahnungen konfrontiert. Eine Anwaltskanzlei hat nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" mehrere tausend Abmahnschreiben an Nutzer des Internet-Pornoportals Redtube.com verschickt. Beauftragt wurde die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter "The Archive". Den Nutzern der Sexfilm-Seite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der auf Redtube gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter "The Archive" überweisen.
Bisher bleibt im Dunkeln, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Betroffenen herangekommen ist. Klar ist hingegen, dass sich der Rechtevertreter "The Archive" in etwa hundert Auskunftsanträgen mit diesen IP-Adressen an das Landesgericht Köln gewandt hat. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Montag, das Landgericht habe zugestimmt, dass bei den Internetprovidern wie der Deutschen Telekom die Hausanschriften der Betroffenen mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt werden konnten. Das Landgericht erteilt solche Auskunftsbeschlüsse nach Paragraf 101 des Urheberrechts immer dann, wenn eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Genau diese Urheberrechtsverletzung bezweifelt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er vertritt nach eigenen Angaben viele der Betroffenen. Bislang ist es juristisch umstritten, ob sich nur derjenige strafbar macht, der urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, oder auch derjenige, der die gestreamten Filme anschaut. "Aus meiner Sicht haben sich die Konsumenten nicht strafbar gemacht", sagte Solmecke am Montag. Rechtlich entscheidend sei in diesem Fall, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme rechtswidrig auf dem Portal verbreitet wurden. "Anders als im Beispiel der Website Kino.to ist dies bei den Filmen von Redtube aber nicht der Fall", sagte Solmecke.
Die Nutzung von gestreamten Filmen und Musik befindet sich bislang in einer juristischen Grauzone. Anders als beim illegalen Filesharing, wo die Nutzer auf Tauschbörsen Dateien hochladen und anderen Nutzern anbieten, werden gestreamte Filme nicht oder nur für wenige Sekunden auf dem Rechner des Konsumenten gespeichert. Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht Köln nicht die Kundendaten zu den betroffenen IP-Adressen anfordern dürfen.
Solmecke rät allen Betroffenen, weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch die 250 Euro zu überweisen, sondern juristisch Einspruch gegen die Abmahnung einzulegen. Er schätzt, dass bislang mehr als 10 000 Abmahnungen verschickt worden seien und weitere in der nächsten Zeit folgen werden. Die Abgemahnten würden aufgefordert, das Geld an "The Archive" zu überweisen.
Die Kanzlei Urmann und Collegen war in der Vergangenheit bereits durch eine ungewöhnliche Abmahnaktion aufgefallen. So drohte sie im vergangenen Jahr an, Namen von Internet-Nutzern wegen illegaler Porno-Downloads online an einen Pranger zu stellen. Dieses Vorhaben wurde von Essener Landgericht gestoppt. Zum aktuellen Fall konnte die Kanzlei telefonisch nicht erreicht werden. Sie antwortete auch nicht auf E-Mails.
Quelle: digitalfernsehen.de:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :DI Cui honorem, honoremBesser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i" -
Ein Gericht könnte sich bei der Begründung für ein Auskunftsersuchen an die Telekom geirrt haben, weil es den Streaming-Dienst Redtube als Tauschbörse bezeichnete. Weitere Abmahnungen sind möglich.
In seiner Begründung für das Auskunftsersuchen an die Deutsche Telekom, um Namen und Adressen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube zu erhalten, ist das Landgericht Köln möglicherweise von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Darauf weist die Anwaltskanzlei von Johannes von Rüden hin, die mehrere hundert abgemahnte Redtube-Nutzer vertritt.
Ein Anwalt der Kanzlei konnte heute eine erste Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht Köln nehmen. Abgemahnt wurden vor allem Nutzer der Deutschen Telekom, ihre IP-Adressen hatte der Berliner Anwalt Daniel Sebastian beim für den Bonner Unternehmenssitz der Telekom zuständigen Landgericht Köln eingereicht, um die Namen und Postanschriften der Nutzer zu erhalten.
Die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nahm dabei die Abmahnungen vor. Wie Anwalt Sebastian und U+C untereinander verbunden sind, ist bislang offen.
Die Begründung des Landgerichts Köln entlarvt mangelndes technisches Verständnis der Kölner Richter: "Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor", begründen die Kölner Richter ihren Beschluss, mit dem sie die Telekom zur Preisgabe der Namen und Anschriften ihrer Nutzer zwingen.
Doch die Nutzung eines Streaming-Portals wie Redtube ist keineswegs mit der Nutzung einer Tauschbörse vergleichbar. Die Nutzer stellen eben nicht die geschützten Inhalte öffentlich zur Verfügung, sondern schauen sie nur an, oder sie laden sie auf ihren Rechner herunter.
Sie stellen sie jedoch eben nicht anderen Nutzern zur Verfügung. Wenn Redtube seine Nutzer nicht getäuscht hat, etwa über die versteckte Implementierung einer Verteil-Funktion in die Abspiel-Software, dann hätte das Landgericht Köln auf Basis der bekannten Fakten niemals die Telekom zur Weitergabe der Adressen auffordern dürfen.
"Die Anträge sind wahrscheinlich bewusst ähnlich zu Tauschbörsenverfahren formuliert. Auf dieser Basis hätte jedoch niemals Auskunft über Adressen von Nutzern erteilt werden dürfen. Dass das Gericht den Unterschied zwischen Download-Portalen und Tauschbörsen nicht erkannt hat, sieht man daran, dass in dem Beschluss von Tauchbörsen die Rede ist, und in dem Beschluss von unbefugtem Zugänglichmachen geredet wird", kommentiert der ebenfalls in der Verteidigung der Redtube-Nutzer engagierte Kölner Anwalt Christian Solmecke.
Wie genau Rechtsanwalt Sebastian und Urmann und Kollegen an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist weiterhin unklar. Sebastian führt in seinem Antrag als Beweis an, dass die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3" die IP-Adressen ermittelt habe.
Doch diese Software ist eben nur für das Ausspähen von Tauschbörsen-Nutzern gedacht – für Streams eignet sie sich nicht, denn dafür müsste itGuards die Verbindung zwischen dem Nutzer und Redtube direkt ausspionieren.
"Wir haben uns mit Spekulationen zurückgehalten und uns auch nicht an diesen beteiligt. Aber aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will", erklärt Anwalt von Rüden.
"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden, ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", ist von Rüden überzeugt.
Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C ist ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber betroffen sein müssen. Von Rüden warnt: "Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können.
Quelle: Die WeltAlle Fragen bitte im Forum stellen!
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