Telekom will gegen Drossel-Verbot vorgehen

    • Telekom will gegen Drossel-Verbot vorgehen

      Die Deutsche Telekom will das vom Landgericht Köln erteilte Verbot zur Daten-Drosselung nicht einfach hinnehmen. Da die Entscheidung für den Bonner Konzern nicht nachvollziehbar ist, wird man voraussichtlich in Berufung gehen.

      Bereits kurze Zeit nach bekannt werden des Urteils, das die geplante Datendrosselung der Telekom verbietet, hat sich der Bonner Konzern selbst zu Wort gemeldet und klar gemacht, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Man könne diese Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht nachvollziehen, ließ der Konzern über einen Sprecher am Mittwoch mitteilen. Sobald das Urteil vorliegt will die Telekom dieses gründlich prüfen und dann "voraussichtlich Berufung einlegen", so der Sprecher weiter.

      Die Richter hatten am Mittwoch einer Klage der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz stattgegeben, die gegen die geplante Tempo-Bremse bei Internet-Flatrates der Telekom vor Gericht gezogen waren. Das Gericht erklärte die entsprechenden Vertragsklauseln, die es den Bonnern erlauben, die Surfgeschwindigkeit nach überschreiten eines bestimmten Datenvolumens empfindlich zu reduzieren, für unzulässig. Ursprünglich wollte die Telekom auf 384 Kbit/s bremsen, korrigierte den Wert aber später auf 2 Mbit/s nach oben.

      Die Richter sahen in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da diese nach Erreichen der Drosselgrenze eine erheblich geringere Geschwindigkeit nutzen können, als bei Vertragsabschluss vereinbart. Zudem wären von dieser Maßnahme nicht nur Vielsurfer betroffen, wie die Telekom argumentiert, sondern ein größeres Publikum.

      Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht dagegen vorzugehen - was der Konzern ja offenbar zu tun gedenkt. Auch wenn eine endgültige Entscheidung damit noch in die Ferne rückt, ist das Urteil des Landgerichts ein herber Rückschlag für den Bonner Telekommunikationskonzern.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • elan@work schrieb:

      wird man voraussichtlich in Berufung gehen.

      Da weiß aber digitalfernsehen.de mehr als der Rest der Welt ;)

      Der Kern des Urteils ist, das das Landgericht Köln das Urteil im Kern (soweit ich das beim quer lesen der vorläufigen Begründung erfasst habe) damit begründet hat, das Flat einer Drosselung widerspricht und somit nicht im "Sinne des Erfinders" ist...

      Ich prognostiziere, dass laufende Verträge in Zukunft nicht mehr verlängert werden, sondern dann Volumenverträge angeboten werden (es sei denn man hat einen Entertainment-Vertrag bei den Telekomikern)...
      Daher gehe ich davon aus, das auch die Mobilverträge in Zukunft sich nicht mehr Flat nennen dürfen werden...
      Schauen wir mal...
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    • Hallo,

      hat jemand was gehört, ob die Telekomiker in die Berufung gegangen sind?
      Habe gerade einen Prospekt von denen im Briefkasten vorgefunden wo bei "Call & Surf Compfort" immer noch mit FLAT geworben wird, aber im Kleingedruckten dann "Ab einem Übertragungsvolumen von 200 GB in einem Monat kann die Übertragungsgeschwindigkeit des Internetzugangs auf 2 MBit/s begrenzt werden" steht...

      LG
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