Urteil: ProSieben darf keine regionalisierte Werbung senden

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    • Urteil: ProSieben darf keine regionalisierte Werbung senden

      Der Free-TV-Sender ProSieben darf seine Werbeblöcke nicht an einzelne Regionen anpassen. Ein Gericht untersagte dem TV-Veranstalter am Freitag die Regionalisierung seiner Werbung. ProSieben will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

      ProSieben darf seine Werbung nicht auseinander schalten und auf einzelne Regionen zugeschnittene Spots ausstrahlen. Der Privatsender habe nur eine Zulassung für ein bundesweites Programm, entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit eine Klage von ProSieben ab.

      Die geplanten regionalen Werbefenster würden nur innerhalb bestimmter Bundesländer zu sehen sein. Diese Möglichkeit sei aber von der Sendererlaubnis nicht gedeckt, teilte das Gericht am Freitag mit. Es ließ aber eine Berufung sowie einen direkten Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu. ProSieben-Sprecher Marcus Prosch sagte auf Anfrage, der Sender halte an den Plänen fest und wolle nun vom Bundesverwaltungsgericht die rechtliche Lage klären lassen.

      ProSieben will mit dezentralen Werbespots regional tätige Unternehmen als Werbekunden gewinnen. Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte eine Erlaubnis für die Werbefenster verweigert.

      Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte, die Sendererlaubnis lasse nur ein bundesweites Programm zu. Eine Auseinanderschaltung von Werbung sei von der Lizenz nicht umfasst. Den Hinweis, die ARD strahle regional differenzierte Werbung aus, ließ das Gericht nicht gelten, da die Öffentlich-Rechtlichen keine vergleichbare Zulassung brauchten.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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      I Cui honorem, honorem
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