Diskussion über Streamingportal-Plugins

    • als Forumbetreiber haftet man ab kenntnis von illegalen Zeug
      ist in einem Forum illegales oder ein link zu illegalen, z.b. musik, emus, filme etc. so wird das "zu eigen machen" genannt (zivilrecht)
      da kann es also leicht passieren das man eine Abmahnung erhält, das man unter link x etwas bereitgehalten hat

      darum ging es bei mir, erste instanz verloren
      zweite instanz gewonnen

      bericht dazu: initiative-abmahnwahn.de/2013/…sch-mal-ein-urteil-holen/

      zum thema plugins die fragwürdig sind, ist es doch egal, ob da schon was passiert ist oder nicht, sondern das man so weit es geht alle aus einer Schusslinie bekommt

      Die Uploader zu kriegen ist eine andere Sache weil es Strafrecht ist. Die Streamer eben nicht.


      lies das urteil von 2012 dazu durch, aktuell ist man laut dem Urteil als "nur angucker" dran
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    • Also das was die Portale auch gemacht haben. Content angeboten.
      Ist den einer von denen verklagt wurden der auf die Links geklickt hat?
      Im Normalfall distanzieren sich auch alle Foren von Links die von ihrer Webseite wegführen.
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    • ja klagen, etc. nur das läuft bei etlichen noch
      wer davon betroffen ist hat auch in der Regel keine Lust für alle zu schreiben das er belangt werden soll, wird etc.
      ich kenne aber Fälle, die laufen dann mehr darauf hinaus, man bekommt ein Strafbefehl über X euro die man überweisen soll dann ist das erledigt
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    • Thomas66 schrieb:

      mediaportal ist 100% nicht legal um z.b. private mediatheken abzugreifen, zeig mir wo das steht das das legal wäre, das die das wollen


      Wo steht dass dies illegal ist?
      es gibts unzählige Smartphone-Apps die haargenau dasselbe machen.
      Wäre das illegal, würde es Apple und Google sofort vom eigenen market nehmen ;)


      Abmahnungen kann man durch die Nutzung der Grauzone keinesfalls erhalten.
      Wie soll das bitte gehen?
      Mit der IP alleine (die er legal nicht abgreifen darf) kann der Abmahn-Rechtsanwalt brausen gehen ;)
      Den Namen dazu kriegt er vom Provider nie und nimmer!
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    • Manche Portale sind Grauzone, und diese werden gestreamt!
      wenn mans genau nimmt, ist das nicht mal download ;)

      erklär mir bitte mal, wie ein Abmahn-Anwalt legal an den Namen und Adresse eines Plugin-Nutzers kommt, welcher ein Grauzone-Portal genutzt hat.
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    • Nun Googgi der Provider muss! mit einem Gerichtsbeschluss die Daten herausrücken. Und der ist durchaus zu bekommen, wenn der Antragsteller glaubhaft nachweisen kann, dass gegen geltende Gesetze verstoßen wurde. Anscheinend geht das in Deutschland noch leichter, wie bei uns in Österreich.
      ____
      Hans



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    • Firmen werden beauftragt auf Rechtsverstöße zu überwachen
      geben (verkaufen) die IP-Adressen an die beauftragten Anwaltskanzleien (im Folgenden Abmahnanwälte genannt)
      die Abmahnanwälte erwirken nun eine EV (einstweilige Verfügung)
      dann kommt weiterer Beschluss womit der Provider dann gerichtlich verpflichtet wird, zu ermitteln welcher Anschlussinhaber zu dem ermittelten Datum +vUhrzeit die IP-Adresse hatte

      in einem Gerichtsverfahren ist die Beweislast umgedreht und der abgemahnte Anschlussinhaber muss nachweisen, dass weder er selbst noch Dritte die Rechtsverletzung begangen haben (ist sehr schwierig nachzuweisen)

      Anmerkung, ich kämpfe seit Jahren gegen diese Abzocke
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    • Hier werden doch dauernd Äpfel mit Birnen verglichen ;(

      Frage: Wer sieht meine IP wenn ich auf einer Grauzone-Website surfe?
      Antwort: nur der Betreiber der Website!

      Frage: Welches Interesse sollte der Betreiber einer Grauzone-Website haben mich zu klagen wenn ich auf seiner Site surfe?
      Antwort: Richtig, gar keines :D

      Frage: Wie kommen die Abmahnanwälte legal an die IP von den Grauzone-Nutzern?
      Antwort: legal schon mal gar nicht!

      Also kann der Anwalt in der Folge auch kein Gericht in Österreich oder Deutschland anrufen, zwecks Beschluss an den Provider zur Rausgabe von Nutzerdaten. ;)

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      auch interessant:

      “Der Schaden ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen”, erklärte Solmecke. Nutzer von Tauschbörsen würden in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten hätten.

      “Kino.to-Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen”, sagt Solmecke. Seiner Ansicht nach haben die Nutzer keine Straftat begangen, “da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechnerhergestellt wird.”

      Quelle
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    • Genau das meine ich doch auch die ganze Zeit. Woher soll der auf legalem Wege meine Daten wie z.B die IP bekommen?
      In einer Tauschbörse geht das aber nicht beim Surfen im Internet.
      Ich glaube auch ein Betreiber einer Webseite darf eigentlich keine IP Adressen mehr speichern.
      Und kein Gericht stellt eine Verfügung für seinen Anwalt aus weil er die Vermutung hat der könnte sich einen Film angesehen haben.
      Anders sieht das aus wenn man selber Filme anbietet aber das ist hier nicht das Thema.
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    • Spannend wäre auch mal ein Urteil zu bekommen wenn man ein Sky Vollabo hat und bei Movie2kSerien gedownloadet hätte was der Richter macht wenn der Anwalt darauf plädiert das man das Tool nur als digitalen Videorecorder benutzt hat.

      Man hat ja bereits für die Serie bezahlt weil Sky Abo, hätte zudem die Serie sowohl mit Sky Festplattenrecorder wie auch mit anderen Boxen legal aufnehmen dürfen usw. ZUmindestens würde da kein Abmahnanwalt der Welt mit durchkommen einem mehrere hudnert Euro in Rechnung zu stellen.

      Gruß
      Sozialer
    • mal ne frage...
      wieviel % puffern den besagte plugins eigentlich vor?illegal ist ja zur zeit auf jeden fall wenn sich der ganze film im speicher befindet.bei unter 20% (mal gefährliches halbwissen streuen :D )befindet sich gerade mal 1/5 im zwischenspeicher.ob da von einer verletzung von urheberrecht zu sprechen ist?

      Zitat popolli:
      Aber mit HDF würde selbst Dieter Bohlen sagen:Mensch süße,bei dir stimmt einfach das Package.

      Allgemeines zum openHDF-Image
    • Sozialer schrieb:

      Spannend wäre auch mal ein Urteil zu bekommen wenn man ein Sky Vollabo hat und bei Movie2kSerien gedownloadet hätte was der Richter macht wenn der Anwalt darauf plädiert das man das Tool nur als digitalen Videorecorder benutzt hat.

      Man hat ja bereits für die Serie bezahlt weil Sky Abo, hätte zudem die Serie sowohl mit Sky Festplattenrecorder wie auch mit anderen Boxen legal aufnehmen dürfen usw. ZUmindestens würde da kein Abmahnanwalt der Welt mit durchkommen einem mehrere hudnert Euro in Rechnung zu stellen.

      Gruß
      Sozialer


      nein du hast mit Abo das Recht - die TV Kanäle zu sehen, mehr aber nicht
      man hat nicht das Recht irgend etwas anderes auch zu konsumieren, urteile dazu gibt es

      Die Privatsender wollen nicht das ihre Mediatheken, illegal von aussen mit Receivern abgegrast werden. Die haben auch die Ip der abgrasser.
      So einfach ist das.
      In Österreich werden solche Abmahnsachen die hier seit 2006/2007 laufen gerade eingeführt, aber die Össis pennen komplett.

      Spätestens bei Kinofilmzeug ist eh Vorsicht.
      Am Ende hat man eine Abmahnung, zahlt und ist der doofe.

      lustig - googie stellt zeug von 2011 rein siehe oben

      er hat übersehen, siehe eine seite zuvor Urteil 2012 - streamen ist illegal

      was hat nun gültigkeit? solmeckes meinung oder das urteil ? :D
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    • Aha und woher wollen die wissen das es ein Receiver ist?
      Vor allem wenn sich der Receiver als normaler Browser ausgibt.
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    • Und was macht das MediaPortal oder e2 wenn es eine Seite öffnet?
      Hier mal für dich ein Auszug:
      user_agent = 'Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 5.5; Windows NT)'

      Und jetzt merkt das die rtlnow Seite das jemand mit einem Mozilla Browser auf der Webseite war und verschickt pauschal ne Abmahnung. Komm klar.
      Außerdem gibt es auch Python Browser auf Desktop Geräten und das ist völlig legal.
      Die Webseite kann das nicht erkennen weil es ein stinknormaler Browser ist den jeder benutzt um im Internet zu surfen.
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    • in 2 seiten steht nichts davon das user abmahnungen von rtl bekommen
      dichte mir nicht sowas an

      thema Plugin> illegal> wenn man Zeug saugt, wo man nicht soll, z.b. in honigtöpfen

      ein Image was solche fest einbaut ist problematisch, genauso wie Emus
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