"HD+": Kartellamt soll eingreifen

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    • "HD+": Kartellamt soll eingreifen

      Wirtschaftsforscher schlagen Alarm - "HD+"-Einschränkungen bedenklich

      Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat massive Kritik an den "HD+"-Ausstrahlungen der deutschen Privatsender geübt und schließt auch das Eingreifen der Kartellhüter nicht aus.

      In einem am Mittwoch vorgelegten Wochenbericht des Instituts fand der für eine Studie zur HDTV-Einführung in Deutschland tätige Wissenschaftliche Mitarbeiter Georg Eber deutliche Worte. Sollten die Sender tatsächlich ihre Geschäftsmodelle dahingehend ändern, dass monatliche Gebühren für den Empfang von HDTV berechnet würden, müsse geprüft werden, ob dies mit den aktuellen Sendelizenzen vereinbar und möglicherweise eine Neuvergabe notwendig oder sinnvoll sei, sagte Eber.

      Und weiter: "Im laufenden Einsatz ist zudem eine regelmäßige Wettbewerbsaufsicht erforderlich, um möglichen wettbewerbswidrigen Einsatz der neuen Technik schnell beenden und ahnden zu können". Das Institut stößt sich unter anderem an der Grundverschlüsselung der Ausstrahlungen von ProSiebenSat.1 und RTL und den technischen Kontrollmöglichkeiten durch die "CI-Plus"-Technologie, die aktuell bereits ein Überspielen von Werbepausen und andere Programminhalten bei Festplatten-Rekordern unterbindet.

      CI-Plus beschneidet Rechte des Verbrauchers

      Die bisher weitreichenden Nutzungsmöglichkeiten bei kommerziellem Free-TV würden durch solche Vorgaben von den privaten Fernsehsendern in Frage gestellt. Bisher sei es juristisch erlaubt und technisch möglich gewesen, Sendungen aufzuzeichnen, für private Zwecke zu kopieren und beispielsweise die Werbeblöcke bei einem Spielfilm zu entfernen. Auch das Abspielen auf geeigneten Endgeräten habe "jederzeit und in beliebiger Häufigkeit" funktioniert.

      CI-Plus nun könne diese Möglichkeiten erheblich einschränken. Damit diene die Verschlüsselung von "HD+" nicht nur der Sicherung des Medieninhalts vor unerlaubtem Kopieren, sondern auch der systematischen Erweiterung der Nutzungskontrolle. Ziel sei es, durch Gewährung spezieller Nutzungsrechte zusätzliches Geld vom Konsumenten abzuschöpfen, kritisierte Eber.

      Jährliche 50-Euro-Abgabe nur als erster Schritt?

      Das Institut befürchtet ferner, die jährliche erhobene Nutzungsgebühr von 50 Euro für "HD+" stelle lediglich einen ersten Schritt dar. "Das ist nur ein Einstieg in Modelle, die unter Umständen noch viel detaillierter die Zuschauer zur Kasse bitten", äußerte der Institutsangestellte, der auch Verteilungskämpfe zwischen Sendern, Netzbetreibern und Produzenten um die Einnahmen aus dem TV-Geschäft befürchtet.

      Abschließend forderte Eber, die Wahl des Standards, der Preise und Zugangsbedingungen für Anwender, Entwickler und Diensteanbieter sowie die Vereinbarkeit des Standards mit den wettbewerbs-, telekommunikations- und medienrechtlichen Anforderungen müsse von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten und dem Bundeskartellamt kritisch geprüft werden. Zur Not müsse eine staatliche Regulierung der Einspeisebedingungen erwogen werden, um die Verbreitung von HDTV zu beschleunigen.

      Quelle: satundkabel.magnus.de
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