Alle Jahre wieder gehen sie auf die Jagd: Betreiber von mehr oder weniger hilfreichen Internet-Verzeichnissen. Mit Briefen, die auf den ersten Blick aussehen wie ein Schreiben des Messeveranstalters fordern Sie Aussteller auf, ihre Daten im Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Das sei angeblich notwendig, um potentiellen Kunden die Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Damit das ganze schnell vonstatten geht, liegt auch gleich ein vorausgefülltes Formular bei, dass man nur noch unterschreiben muss. Auch an einen portofreien Rückumschlag wurde gedacht.
Jüngstes Beispiel für diese Art der Geschäftemacherei ist ein Brief der "Expo Guide S.C.": Im Briefkopf steht "Computex Taipei" und der zugehörige Messeveranstalter, das Taiwan External Trade Development Council (TAITRA) taucht natürlich auch deutlich sichtbar im Kopf des Schreibens auf.
Der mit "Datenkontrolle / Ablauf der Gültigkeit" überschriebene und von einem "Oscar Guerrero" unterschriebene Brief beginnt ganz geschäftsmäßig: "Die Aktualisierung Ihrer bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis ist notwendig" heißt es da. Erfolge keine Gültigkeitsbestätigung, könnten die Daten beim nächsten Kontrolllauf gestrichen werden. Erforderliche Änderungen könnten unter expo-guide.com kostenlos vorgenommen werden. Doch die zugehörige Webseite ist so unübersichtlich, dass so mancher Aussteller sicher versucht ist, auf das mitgelieferte und bereits vorausgefüllte Formular zurückzugreifen – zumal auch hier wieder etwas von einem "kostenlosen Eintrag" zu lesen ist.
Diese Bequemlichkeit hat allerdings ihren Preis: Im Kleingedruckten findet sich dann gut versteckt im Fließtext der entscheidende Hinweis: Mit Absendung des Formulars erteilt man unwiderruflich den Auftrag für eine dreijährige Werbeschaltung auf expo-guide.com. Jährlich werden dafür 1272 Euro berechnet, wenn man dem nicht innerhalb von 12 Tagen nach Auftragsdatum per eingeschriebenem Brief widerspricht. Der Auftrag verlängert sich auch gleich noch um weiteres Jahr, wenn nicht – wieder per eingeschriebenem Brief – drei Monate vor Auftragsende schriftlich gekündigt wird. Das Einschreiben ist an den Firmensitz in Mexico zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexico. Einzig anwendbares Recht ist das von Mexico, doch Expo-Guide behält sich das Recht vor, gegen den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu klagen. Zudem erlaubt sich Expo Guide S.C., den Auftrag mit all seinen Rechten und Pflichten gegebenenfalls an Dritte abzutreten.
Wer solch ein Formular als Gewerbetreibender unterschreibt, wird es schwer haben, aus der Falle zu entkommen, denn anders als bei Geschäften mit Privatpersonen greifen die sonst üblichen Verbraucherschutzbestimmungen hier nicht. Hier hilft nur eins: Vor der Unterschrift genau lesen, was für einen Vertrag man da eingeht.
Da die Messegesellschaften mit diesen Geschäftemachern nichts zu tun haben, fragt sich mancher, woher die Verzeichnisbetreiber die Daten ihrer potentiellen Opfer bekommen. Im Falle des an den Heiseverlag gerichteten Schreibens war die Quelle schnell ausgemacht: "Expo guide" bedient sich einfach im Online-Ausstellerverzeichnis der Computex 2011. Frei nach dem Motto: Wer letztes Jahr Aussteller war, wird 2012 sicher auch wieder einen Messestand auf der Computex haben.
Quelle: heise.de
Jüngstes Beispiel für diese Art der Geschäftemacherei ist ein Brief der "Expo Guide S.C.": Im Briefkopf steht "Computex Taipei" und der zugehörige Messeveranstalter, das Taiwan External Trade Development Council (TAITRA) taucht natürlich auch deutlich sichtbar im Kopf des Schreibens auf.
Der mit "Datenkontrolle / Ablauf der Gültigkeit" überschriebene und von einem "Oscar Guerrero" unterschriebene Brief beginnt ganz geschäftsmäßig: "Die Aktualisierung Ihrer bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis ist notwendig" heißt es da. Erfolge keine Gültigkeitsbestätigung, könnten die Daten beim nächsten Kontrolllauf gestrichen werden. Erforderliche Änderungen könnten unter expo-guide.com kostenlos vorgenommen werden. Doch die zugehörige Webseite ist so unübersichtlich, dass so mancher Aussteller sicher versucht ist, auf das mitgelieferte und bereits vorausgefüllte Formular zurückzugreifen – zumal auch hier wieder etwas von einem "kostenlosen Eintrag" zu lesen ist.
Diese Bequemlichkeit hat allerdings ihren Preis: Im Kleingedruckten findet sich dann gut versteckt im Fließtext der entscheidende Hinweis: Mit Absendung des Formulars erteilt man unwiderruflich den Auftrag für eine dreijährige Werbeschaltung auf expo-guide.com. Jährlich werden dafür 1272 Euro berechnet, wenn man dem nicht innerhalb von 12 Tagen nach Auftragsdatum per eingeschriebenem Brief widerspricht. Der Auftrag verlängert sich auch gleich noch um weiteres Jahr, wenn nicht – wieder per eingeschriebenem Brief – drei Monate vor Auftragsende schriftlich gekündigt wird. Das Einschreiben ist an den Firmensitz in Mexico zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexico. Einzig anwendbares Recht ist das von Mexico, doch Expo-Guide behält sich das Recht vor, gegen den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu klagen. Zudem erlaubt sich Expo Guide S.C., den Auftrag mit all seinen Rechten und Pflichten gegebenenfalls an Dritte abzutreten.
Wer solch ein Formular als Gewerbetreibender unterschreibt, wird es schwer haben, aus der Falle zu entkommen, denn anders als bei Geschäften mit Privatpersonen greifen die sonst üblichen Verbraucherschutzbestimmungen hier nicht. Hier hilft nur eins: Vor der Unterschrift genau lesen, was für einen Vertrag man da eingeht.
Da die Messegesellschaften mit diesen Geschäftemachern nichts zu tun haben, fragt sich mancher, woher die Verzeichnisbetreiber die Daten ihrer potentiellen Opfer bekommen. Im Falle des an den Heiseverlag gerichteten Schreibens war die Quelle schnell ausgemacht: "Expo guide" bedient sich einfach im Online-Ausstellerverzeichnis der Computex 2011. Frei nach dem Motto: Wer letztes Jahr Aussteller war, wird 2012 sicher auch wieder einen Messestand auf der Computex haben.
Quelle: heise.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"