Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier

    • Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier

      Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.

      Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke "Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.

      Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.

      Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

      Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.

      Quelle: digitalfernsehen.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • Kein Erfolg würde ich nicht sagen. Es ist eigentlich bis vor kurzem die einzige Box gewesen, die mit Neutrino HD bei Auslieferung ausgestattet war.

      Nun ist eben auch noch die Azbox Me dazugekommen. Und die ist billiger und hat einen besseren Prozessor. Vermutlich stört das die Axxaro GmbH, da sie nun nicht mehr so leicht ihre Boxen anbringen. Opensat benennt nun das Betriebssystem Neutrino HD auf AZtrino HD für ihre Receiver um, um rechtlichen Angriffen aus dem Weg zu gehen. Aber wenn ich das rechtlich richtig abschätze, dann hat Axxaro GmbH ohnehin nur die Bildmarke Neutrino HD rechtlich schützen lassen. Eigentlich nur das Logo, wie man aus der Rechtedatenbankersieht. Und mit diesem Logo hat sicher kein Shop für die Azbox Me geworben. Aber Opensat sagt, sicher ist sicher.

      Mich zipft ohnehin an, dass die eigentlich wirklich freien Benutzeroberflächen Enigma und Neutrino, welche eindeutig unter GNU stehen von den Firmen DMM und Axxaro so geschützt werden können, dass nur sie damit werben dürfen.
      ____
      Hans



      Achtung: Kein Support über private Nachrichten!


      TV - TCL 65T8B Ulra HD
      Eutelsat 13°E und Astra 19,2°E Unicable-Matrix mit Wide-LNB
    • Namensrechte noch glaubwürdig? oder nur gewollte Abmahnungsabsicht?

      es gibt mir viel zu denken..was momentan geschieht deshalb halte ich hier auch diverse Sachen fest:

      angeblich freie von VISO Duck beworbene Linux Software opensorce wird von DMM als Massnahem gegen andere Hersteller genutzt um diese zu strafen?

      Markenrechtsverletzung: Dream Multimedia geht gegen VU+ Duo vor

      Dream Multimedia hat eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Satco Europe erwirkt. Dream wirft Satco vor, der Hersteller hätte mit der Vorstellung des Linux-Receivers VU+ Duo auf der Fachmesse Anga Cable Markenrechte von Dream Multimedia verletzt.

      Wie das Unternehmen am 08.05.2011 mitteilte, hatte Satco während der Messe den Receiver VU+ Duo offensiv unter Verweis auf “Enigma 2″ beworben. Die Namensrechte für die Linux-basierte Benutzeroberfläche hat sich Dream Multimedia jedoch als eingetragenes Warenzeichen sichern lassen.

      Kern des Streits ist ein Werbeflyer für das Gerät, in dem mit der Enigma-Unterstützung des Satco-Receivers geworben wird. Auch während des Startvorgangs der VU+ Duo komme die Bezeichung Enigma als Bildschirmeinblendung zum Einsatz, hob der Lünener Receiver-Hersteller, der mit seinen Dreamboxen im Jahr 2003 das Segment der Linux-basierten Empfangsgeräte für den digitalen Fernsehempfang begründet hatte, hervor.

      Das Landgericht Düsseldorf untersagte nun Satco die weitere Nutzung der Bezeichnung “Enigma 2″. Das Gerät darf somit nicht mehr mit “Enigma” beworben werden. Auf zukünftig produzierten Geräten muss der Schriftzug verschwinden. Hält sich Satco nicht an die Verfügung, droht dem Unternehmen eine Strafe von 250 000 Euro.

      Dream Multimedia will in Zukunft noch gegen weitere Hersteller vorgehen, die widerrechtlich Markenzeichen des Unternehmens verwenden. Die Bezeichnungen “Enigma” und “Enigma 2″ sind von Dream für ihre Digital-Receiver geprägt worden. Die Dreambox 7000 war seinerzeit die erste Set-Top-Box im Markt, die ab Werk mit einem vorinstallierten Linux-Betriebssystem ausgeliefert wurde.

      Quelle: DIGITALfernsehen


      Die Firma Axaro lies sich als völlig unbeteiligte Fa. die Rechte für NeutrinoHD eintragen...

      HIER



      09.12.2011, 17:27
      Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier09.12.2011, 12:24 Uhr, ar


      Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.

      Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke "Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.

      Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.

      Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.



      Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.


      feststeht dass Firmen mehr Geld verdienen mit ABMAHNUNG als tatsächlich mit Ihren in China "scheissbilligen Drecksprodukten" die hier in Deutschland als Wunderkisten mit spezieller angeblich Firmenintern entwickelter Software!

      Alles Quatsch:

      Abmahnwahnsinn in Deutschland!
      Verdacht: Verdient die deutsche Musikindustrie mit dem Abmahngeschäft mehr, als mit ihrem legalem Musik Downloadverkauf?

      Erheblich verschärft, wenn nicht sogar uferlos ausgeweitet, hat die deutsche Musikindustrie Anfang 2010 ihre Jagd auf illegale Musik Downloader (Filesharer) in Deutschland. Wie die Zeitung ‘Neue Westfälische’ auf ihrer Titelseite berichtet, sollen allein im Januar 2010 sage und schreibe 200.000 Abmahnungen an deutsche Internetnutzer verschickt worden sein, denen die Industrie illegales Musik Downloaden meint einwandfrei nachweisen zu können. Im ganzen Jahr 2009 wird von 450.000 Abmahnungen berichtet. Im Januar 2010 dürfte die Steigerung gegenüber Januar 2009 wohl an die 600% Prozent betragen haben!


      quelle: KLICK

      es lohnt sich also Leute abzumahnen ?

      Wehrt Euch!

      kauft keine Produkte von Firmen die ABMAHNEN! ohne jeden Skurpel nur wegen Profit.

      rettet-das-internet.de/abmahnstatistik.pdf

      vergesst nicht dass OPENSOURCE Produkte weiterhin frei bleiben müssen!



      Macht Euch Gedanken und schreibt täglich die Bundesregierung an dass der ABMAHNWAHNSINN aufhört!

      schreibt die Ministerien an sie sollen halten was sie versprechen:

      München. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will massenhaften Abmahnungen von Internetnutzern durch Anwaltskanzleien einen Riegel vorschieben. „Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis“, sagte die FDP-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe).


      hier die Quelle!

      macht Euch Gedanken forscht nach..woher kommt Linux und Enigma oder Neutrino ??? von einer Fa? :D :D :D
      goggelt nach Tuxbox Projekten Opensorce und lasst Euch nicht verarschen von Idioten, die Euch erzählen, das bestimmte Software von betsimmten Unternehmen entwickelt wurde... :cursing:
      Warum gibt es bei den Unternehmen diese Software nicht zum Herunterladen wenn dort entwickelt wurde ? und nun auch die Namensrechte mit harten Strafen durchgesetzt werden.

      Denkt nach...!!!

      Gruß Jarap
    • Es gibt aktuell 2 Arten von Firmen bei denen ich nie wieder was kaufen werde.
      Das sind zum einen diese Abmahnidioten wie DMM und zum anderen die Firmen welche den HD+ Abzock Schwachsinn unterstützen.
      Wir sollten hier auch grundsätzlich keine HDPlus Receiver mehr vorstellen. Die sind es einfach nicht wert.
      Interessant ist übrigends der Facebook Auftritt der HDPlus GmbH. Ich würde sagen ging ja mal völlig in die Hose XD
      Meine Bastelboxen: Mut@nt HD51 | GB Quad 4K | Mut@nt HD60 | OSMIO4K | HIS 4k Combo+

      ... Keinen Support per PN ... bitte stellt eure Fragen ins Forum!...

      ~ Benutzung OpenHDF Image ~ Benutzung der HDF-Toolbox ~ FAQ und Linksammlung ~ Build und Foren Server Spendenaktion ~
    • Es geht weiter mit dem pack von axxaro hier mal aus dem TuxBox Forum


      Axxaro hat sich nun offensichtlich auch die Namensrechte am ürsprünglichen "Neutrino" gesichert.
      Kurios: Anmeldetag ist der Tag an dem die ersten Abmahnungen für NeutrinoHD erfolgten.
      http://www.digitalfernsehen.de/Abmahnun ... 082.0.html

      Soll nun auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch die Nutzung von "Neutrino" abgemahnt werden?


      220 Anmeldetag AT 09.12.2011
      151 Tag der Eintragung im Register ET 25.01.2012
      450 Tag der Veröffentlichung VT 24.02.2012
      Beginn Widerspruchsfrist BWT 24.02.2012
      Ablauf Widerspruchsfrist EWT 24.05.2012

      http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 0664382/DE


      220 Anmeldetag AT 28.12.2011
      511 Klasse(n) Nizza KL 06, 09, 35
      Aktenzustand Gemeinschaftsmarken HABMAST Anmeldung veröffentlicht
      450 Veröffentlichung
      Blattnummer: 2012/020
      Tag der Veröffentlichung: 30.01.2012
      Teil: A.1

      http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 8&CURSOR=8



      :rocket:
      GigabLue Quad
      Amiko SHD-8900 Alien
      DM600 mit Neutrino Rudbox-Image MOdded by AZUREUS
    • Pressemitteilung
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      liebe Coolstream-Community,

      auf diesem Weg möchten wir die freundlichen Kundenanfragen, welche sich auf die in einigen Foren entstandene Diskussion über die Sicherung der Markenrechte „Neutrino“ und „NeutrinoHD“ beziehen, beantworten:

      Die Axxaro GmbH und Coolstream haben durch die Bereitstellung von menschlichen und finanziellen Ressourcen das Projekt NeutrinoHD maßgeblich gefördert, welches ohne dieses Engagement heute sehr wahrscheinlich nicht dem heutigen Stand entsprechen würde.

      Die Sicherung der Marke „Neutrino“ und „NeutrinoHD“ erfolgte in Absprache mit dem Hersteller Coolstream und dient lediglich dem Schutz der von uns vertriebenen Coolstream Produkte.

      Der Markenname soll ausschließlich die Zukunft des Projektes schützen und verhindern, dass kommerziell ausgerichtete Drittanbieter den Namen und den entsprechenden Werbeeffekt für eigene Endgeräte nutzen, ohne sich selbst aktiv an der Entwicklung beteiligt zu haben.

      Es besteht jetzt und in Zukunft keinerlei Interesse daran, private Entwickler, private Verkäufer, private Forenbetreiber oder gewerbliche Anbieter von Gebrauchtgeräten der Marke Dbox2 im Zusammenhang mit Neutrino oder NeutrinoHD abzumahnen oder eine Nutzung zu untersagen. In der Vergangenheit hat es seitens der Axxaro GmbH keine Massenabmahnungen gegeben. Lediglich weniger als eine Hand voll gewerblicher Anbieter wurden von uns in diesem Zusammenhang kontaktiert und so auf ihre Markenrechtsverletzung hingewiesen.

      Es wird unsererseits der Grundsatz verfolgt, dass auch nur der Anbieter mit dem Namen werben sollte, der auch selber in den Namen investiert hat.

      Nach wie vor stehen wir hinter den nicht kommerziellen und privaten Projekten bzw. deren Verwendung und Entwicklung von Neutrino/NeutrinoHD und werden diese auch weiterhin unterstützen.

      Neuenkirchen, den 10. Februar 2012


      Quelle: coolstream.tv/wordpress/pressemitteilung/

      Neutrino-GUI - DBoxII-Project

      Copyright (C) 2001 Steffen Hehn 'McClean'
      and some other guys
      Homepage: dbox.cyberphoria.org/

      [...]

      License: GPL

      This program is free software; you can redistribute it and/or modify
      it under the terms of the GNU General Public License as published by
      the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
      (at your option) any later version.

      This program is distributed in the hope that it will be useful,
      but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
      MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
      GNU General Public License for more details.

      You should have received a copy of the GNU General Public License
      along with this program; if not, write to the Free Software
      Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
      1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
    • Trotz dieses Schreiben bleibt es eine Sauerei, wenn sich ein Unternehmen den Namen Neutrino schützen läßt, der sich in der Szene durchgesetzt hat. Das Bildrecht alleine konnte man ja zur Not noch akzeptieren. Aber ein Markwenrecht auf den schon alten Namen Neutrino nicht.
      ____
      Hans



      Achtung: Kein Support über private Nachrichten!


      TV - TCL 65T8B Ulra HD
      Eutelsat 13°E und Astra 19,2°E Unicable-Matrix mit Wide-LNB
    • Das werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.


      in diesem Land herrscht keine Freiheit und richterliche Entscheidungen zweifle ich schon lange an, hier setzt sich nur Kapital durch.

      Sogar das Verfassungsgericht ist durchsetzt von ehemaligen Bundes - Politikern..

      das Ganze dient zu Machtpolitschen - Zwecken und Kohle machen auf Teufel komm raus.

      Für mich heisst es ganz klar:

      Produkte von Axxaro und Coolstream und DRAEMBOX boikotieren !!!

      genauso ist es mit Enigma2 und Dreambox:

      wer da noch so DM Schrottbox kauft unterstützt solche Methoden des Kapitalismuses.

      ich kaufe schon lange keine Markenware mehr....z.B. Addidas (in China zu Sklaven-Lohn hergestellt)

      auch sollte man Firmen auschliessen die sich mit Leiharbeitern und Mindestlohn reich scheffeln.

      Gruß Jarap



      Gruß Jarap
    • Steffen Hehn 'McClean' kann Widerspruch machen - aber dazu hat er keine Lust/Interesse

      Selbst das Geld dazu wurde angeboten.
      Also kann man nur abwarten wie sich das entwickelt.

      Weil Theoretisch mößten sonnst alle ihre www Seiten nach Verstößen abgrasen, was ein enormer irrer Aufwand wäre.
      So ein Fall gab es schon im Zusammenhang mit Gez.
      1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)

    Flag Counter