Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke "Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.
Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.
Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.
Quelle: digitalfernsehen.de

Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke "Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.
Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.
Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.
Quelle: digitalfernsehen.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"