Krach um ORF-Gebühren - Zahlung trotz fehlendem Digital-Receiver

    • Krach um ORF-Gebühren - Zahlung trotz fehlendem Digital-Receiver

      Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat erneut scharfe Kritik an der Alimentierung des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks (ORF) geübt. Auslöser war eine Entscheidung der Regierungskoalition am Donnerstag, künftig auch jene Haushalte mit Rundfunkgebühren zu belasten, die den ORF wegen fehlender Endgeräte gar nicht empfangen können.

      "Erneut lässt die Politik dem ORF ein Körberlgeld in Millionenhöhe zukommen!", protestierte der VÖP-Vorstandsvorsitzende Klaus Schweighofer am Freitag. Zusammen mit der angekündigten Gebührenerhöhung führe dies ab dem Jahr 2012 zu Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Dies komme einer eklatanten Benachteiligung der privaten Rivalen gleich, die sinkende Werbeeinnahmen befürchten müssten.

      Der Verband warf dem ORF einmal mehr vor, das Geld für eine "unverhältnismäßige Unterhaltungsprogrammierung" auszugeben und damit in direkte Konkurrenz zu den werbefinanziertenm Sendern zu treten. Der ORF müsse in seiner "kommerziellen Orientierung eingebremst und auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag fokussiert werden", hieß es beim VÖP. Dabei sollen auch ein Werbebeschränkungen helfen. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt verfügt jährlich über rund 900 Millionen Euro und damit über erheblich mehre finanzielle Mittel als die Privatsender.

      Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hatte der Verfassungsausschuss zuvor eine Novelle zum ORF-Gesetz beschlossen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch mit Programmen des Österreichischen Rundfunks versorgt wird, Gebühren zahlen - unabhängig davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt. Bislang mussten Haushalte mit höchstrichterlichem Segen kein Entgelt zahlen, wenn sie nicht über einen Satelliten-Receiver verfügten - und den ORF trotzdem heimlich per DVB-T empfingen. Dem ORF war die Regelung ein Dorn im Auge. Man könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des Rundfunkteilnehmers tatsächlich öffentlich-rechtliche Programme empfangen würden, heißt es dazu in den Erläuterungen des Verfassungsausschusses. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T- Tuners sowie eine etwaige Modifizierung bestehender Antennen keine unzumutbare finanzielle Belastung.

      Quelle: satundkabel.de
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      Fragt sich nur, wie man Rundfunkteilnehmer sein kann ohne einen Rundfunkempfänger zu besitzen.
      Es gibt ja doch einige TV-Verweigerer aus Prinzip.
      Dass eben diese nun Rundfunkgebühren zahlen sollen ist doch hirnrissig.
      Die Klage gegen diese Regelung ist doch vorprogrammiert, und jeder Richter mit ein bißchen Hausverstand wird der Klage stattgeben.
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    • 900 Millionen? Darüber kann das ÖRF in Deutschland ja nur lachen. Die verballern 60 Milliarden und kriegen den Hals immer noch nicht voll.
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    • Da hab ich erst was missverstanden, den Original-Antrag gibts hier zum nachlesen: LINK ORF-Novelle

      Demnach müssen zukünftig alle Besitzer von empfangsbereiten TV-Geräten zahlen, sofern sie im Versorgungsgebiet von DVB-T liegen (was bei 97 % der Fall ist).
      Totalverweiger brauchen weiterhin nicht zahlen.
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    • Das war aber schon immer so bei uns in Österreich. Du musstest ORF-Gebühren zahlen, sobald ein entsprechender Empfänger im Haushalt existiert.

      Aber vielleicht hat noch wer einen TV, der keinen DVB-T eingebaut hat, und natürlich auch keinen DVB-T Receiver. Einen DVB-S kann man ja haben. Dazu braucht man ja offiziell ne Karte für den Empfang von ORF. :D Dann sind keine Gebühren für den Empfang von ORF zu zahlen, nur die entsprechenden Länderabgaben.
      ____
      Hans



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