Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingeleitet, um die Pläne von ARD und ZDF genauer unter die Lupe zu nehmen, eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform zu gründen. Die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens sei bereits abgeschlossen worden, hieß es in einer Mitteilung der Wettbewerbshüter am Montag.

"Das Vorhaben unterliegt den gleichen kattellrechtlichen Maßstäben wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1. Wir werden unter anderem prüfen, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizensierungsstufe verbunden sind. Außerdem werden uns auch mit den Zuschauermärkten befassen", kündigte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Nachmittag an.
Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedener ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen hatten Ende Oktober bekannt gegeben, mit "Germany's Gold" eine kommerzielle Video-Plattform an den Startblock rollen zu wollen, über die Spielfilme, Serien und Dokus kostenpflichtig oder werbefinanziert und damit kostenfrei angeboten werden.
Rein fusionsrechtlich bestehen nach Einschätzung der Kartellbehörde keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden. Trotzdem untersuchen die Wettbewerbshüter nun, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt.
Bisher werden in Deutschland mit Video-on-Demand erst Umsätze in der Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro pro Jahr generiert, während die Umsätze auf dem DVD-Markt 1,5 Milliarden Euro betragen. ProSiebenSat.1 und RTL waren mit einem ähnlichen Vorhaben am Veto der Wettbewerbshüter gescheitert, das nun gerichtlich überprüft wird. Den Privatsendern ist "Germany's Gold" ein Dorn im Auge. ARD und ZDF hoffen auf zusätzliche Einnahmen, um sich etwas unabhängiger von den Rundfunkgebühren zu machen. Genau deshalb ist auch eine Werbevermarktung geplant. Die Plattform soll nach dem Willen der Beteiligten irgendwann im kommenden Jahr scharf geschaltet werden.
Quelle: satundkabel.de

"Das Vorhaben unterliegt den gleichen kattellrechtlichen Maßstäben wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1. Wir werden unter anderem prüfen, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizensierungsstufe verbunden sind. Außerdem werden uns auch mit den Zuschauermärkten befassen", kündigte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Nachmittag an.
Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedener ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen hatten Ende Oktober bekannt gegeben, mit "Germany's Gold" eine kommerzielle Video-Plattform an den Startblock rollen zu wollen, über die Spielfilme, Serien und Dokus kostenpflichtig oder werbefinanziert und damit kostenfrei angeboten werden.
Rein fusionsrechtlich bestehen nach Einschätzung der Kartellbehörde keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden. Trotzdem untersuchen die Wettbewerbshüter nun, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt.
Bisher werden in Deutschland mit Video-on-Demand erst Umsätze in der Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro pro Jahr generiert, während die Umsätze auf dem DVD-Markt 1,5 Milliarden Euro betragen. ProSiebenSat.1 und RTL waren mit einem ähnlichen Vorhaben am Veto der Wettbewerbshüter gescheitert, das nun gerichtlich überprüft wird. Den Privatsendern ist "Germany's Gold" ein Dorn im Auge. ARD und ZDF hoffen auf zusätzliche Einnahmen, um sich etwas unabhängiger von den Rundfunkgebühren zu machen. Genau deshalb ist auch eine Werbevermarktung geplant. Die Plattform soll nach dem Willen der Beteiligten irgendwann im kommenden Jahr scharf geschaltet werden.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"