Kino.to-Abschaltung: 14 neue Streaming-Portale online - "Three Strike" gefordert

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    • Kino.to-Abschaltung: 14 neue Streaming-Portale online - "Three Strike" gefordert

      Die Abschaltung der Streaming-Plattform Kino.to im Sommer war für die Branche offenbar nur ein Phyrrus-Sieg: Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag mitteilte, gingen seither mindestens 14 neue Angebote an den Start - drei Portale wurden allerdings bereits Anfang September wieder abgeschaltet, vier weitere im November.

      Anfang September lag die Zahl der Links zu Filmen auf den untersuchten aktiven Sites nach GVU-Angaben bei insgesamt bei 648.679 - etwas weniger als zuletzt. "Das Kräftemessen zwischen etablierten Kräften, die sich auf Urheberrechte stützen, und jenen, die diese Rechte einfach ignorieren oder aushebeln wollen, ist derzeit in vollem Gang", sagte ein Vereinsvertreter. Dabei kommt das immer gleiche Muster zum Einsatz: Die Betreiber der Sites versuchen mit Spielfilmen und TV-Serien als Lockmittel vor allem Werbegelder zu verdienen - angesichts der gewaltigen Klickzahlen ein meist erfolgreiches Unterfangen.

      Unter anderem werden Sex-Chats, Browser-Spiele, Sportwetten und andere Online-Glücksspiele samt Abofallen auf den Portalen feilgeboten. Auch etablierte Anbieter von Firewallsystemen oder Mobilfunkpaketen sind vertreten. Die GVU forderte die betroffenen, aber in der Mitteilung nicht genannten Unternehmen dazu auf, ihre Werbemittel nicht mehr auf illegalen Web-Sites platzieren zu lassen. Anderenfalls müsse man "strafrechtlich gegen solche schwarzen Schafe" vorgehen, drohte der Verein.

      Die GVU will zudem Blockade-Maßnahmen auf Seiten der Internet-Provider durchsetzen, um die kostenlosen Abrufe von Medieninhalten zu stoppen. Ein Ansinnen, das unter anderem bei Datenschützern strikt abgelehnt wird.


      Urteil gegen Kabelnetzer UPC

      In Österreich hatte ein Gericht Mitte November den Kabelnetzer UPC dazu verurteilt, entsprechende Sperren einzurichten, um die Nutzer von illegalen Seiten wie Kino.to fernzuhalten. Die Tochter des Medienkonzerns Liberty Global, zu dem auch Unitymedia gehört, argumentierte, dass DNS- und IP-Sperren zu leicht zu umgehen, ineffektiv und außerdem wirtschaftlich nicht zu vertreten seien.

      Das Oberlandesgericht Wien sah das anders und stellte fest, dass die Ansprüche der Filmproduzenten berechtigt waren. Denn diese hingen "nicht von einem kausalen Beitrag" von UPC "zu einer Rechtsverletzung des Nutzers oder des Anbieters ab". Ausschlaggebend sei lediglich, dass Inhalte, die der Öffentlichkeit - ohne Zustimmung des Rechteinhabers zur Verfügung gestellt würden, durch den Provider vermittelt werden. Wenn unverhältnismäßige Maßnahmen erforderlich wären, müsse der Provider dies beweisen, um einer allenfalls über ihn verhängten Strafe zu entgehen (GZ 1 R 153/11v).

      Für Deutschland hofft die GVU nun auf ähnliches, bislang ist die rechtliche Situation unklar. Streaming gilt nach Ansicht juristischer Experten nicht unbedingt als Raubkopie. Das wiederum ärgert den Verein: Jedem sei klar, dass die Erschleichung des Zutritts zu einer Theatervorstellung Unrecht sei. Dasselbe müsse für das Ansehen illegal verbreiteter Filme per Videostream gelten, hieß es. Die Urheberrechtshüter erneuerten ihre Forderung, ein "Warnhinweismodell" einzuführen, um Benutzer beim Besuch vermeintlich illegaler Seiten abzumahnen und bei weiteren Verstößen die Online-Verbindung zu kappen - die "Three Strike"-Regelung kommt schon in Frankreich und Großbritannien zum Einsatz. Bürgerrechtler und Datenschützer lehnen dies vehement ab.

      Nach GVU-Angaben wurden im Jahr 2010 insgesamt 595 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen aufgenommen. 213 neue Vorermittlungen führte der Verein nach eigener Darstellung gegen Release-Gruppen und digitale Hehler durch. Durch Strafanträge wurden 367 Strafverfahren wegen illegaler Kopien von Filmen und/oder Software initiiert. 422 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr mit einer Sanktionierung abgeschlossen. Nur jedes vierte Verfahren endete mit einem Urteil oder Strafbefehl. Insgesamt wurden laut GVU nahezu 200.000 Euro Geldstrafe verhängt. Etwa die Hälfte der Verfahren beendeten die Richter unter Auflagen.

      Wie hoch die Schäden durch Urheberrechtsverletzungen von sogenannten Filesharern tatsächlich ausfallen, ist umstritten. Die Unterhaltungsindustrie jongliert weltweit mit sehr hohen Zahlen, die erst im vergangenen Jahr von der US-Regierung öffentlich angezweifelt wurden.

      Quelle: satundkabel.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
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