Gute Nachrichten für Kimble: Der Sharehoster Megaupload hat sich US-Medienberichten zufolge mit dem Betreiber des Erotikportals Perfect 10 auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist die Klage gegen Megaupload und den vorbestraften deutschen Unternehmer Kim "Kimble" Schmitz hinfällig. Der Gründer von Perfect 10 war zuvor mit Urheberrechtsklagen gegen andere Internetanbieter mehrfach vor Gericht abgeblitzt. Bei Megaupload wertete die zuständige Richterin aber die Indizien gegen Hoster als schwerwiegend genug, um die Klage zuzulassen.
Das offiziell in Hongkong ansässige Unternehmen betreibt mehrere Filehosting-Plattformen, auf denen TV-Serien, Filme, Musik und auch Pornos verbreitet werden. Ähnlich wie bei der Plattform Kino.to bezahlt Megaupload die Uploader besonders beliebter Dateien, eine ganze Reihe von Seiten indizieren systematisch Links auf illegal bei Megaupload hochgeladenen Dateien. Wer unbegrenzt auf die Plattformen zugreifen will, muss Abogebühren bezahlen.
Über die Einzelheiten des Vergleichs geben weder Megaupload noch der Kläger Auskunft. Nach einemBericht des Branchendienstes AVN soll Perfect 10 zugesagt haben, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei Megaupload vorzugehen und auch nicht den Safe-Harbor-Status der Plattformen anzugreifen. Sollte Megaupload diesen Status verlieren, könnte die Firma in den USA für jede Urheberrechtsverletzung auf ihren Servern haftbar gemacht werden. Megaupload steht auch auf einer Liste von Plattformen, gegen die mehrere Urheberrechts-Organisationen Ende Oktober Beschwerde bei dem US-Handelsbeauftragten eingereicht haben.
Besonders brisant an dem aktuellen Fall war für Kim Schmitz, dass er diesmal persönlich verklagt worden war. Bisher hatte das Unternehmen eine führende Rolle des Deutschen stehts bestritten. Journalisten des Magazins "Investigate" war es jedoch gelungen, die Spur zu dem sich jetzt "Kim Dotcom" nennenden Deutschen zurückzuverfolgen. Schmitz war mit seinem großspurigen Auftreten zu New Economy-Zeiten zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Nach einer Verurteilung wegen Insiderhandels hatte er Deutschland im Jahr 2003 verlassen und war vor Kurzem wieder in Neuseeland aufgetaucht. Doch die neuseeländischen Behörden zeigen sich gegenüber dem 37-Jährigen misstrauisch. Im September wurde ihm die Genehmigung zum Erwerb eines Luxus-Anwesens verweigert, da er charakterlich nicht geeignet sei.
Quelle: heise.de
Das offiziell in Hongkong ansässige Unternehmen betreibt mehrere Filehosting-Plattformen, auf denen TV-Serien, Filme, Musik und auch Pornos verbreitet werden. Ähnlich wie bei der Plattform Kino.to bezahlt Megaupload die Uploader besonders beliebter Dateien, eine ganze Reihe von Seiten indizieren systematisch Links auf illegal bei Megaupload hochgeladenen Dateien. Wer unbegrenzt auf die Plattformen zugreifen will, muss Abogebühren bezahlen.
Über die Einzelheiten des Vergleichs geben weder Megaupload noch der Kläger Auskunft. Nach einemBericht des Branchendienstes AVN soll Perfect 10 zugesagt haben, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei Megaupload vorzugehen und auch nicht den Safe-Harbor-Status der Plattformen anzugreifen. Sollte Megaupload diesen Status verlieren, könnte die Firma in den USA für jede Urheberrechtsverletzung auf ihren Servern haftbar gemacht werden. Megaupload steht auch auf einer Liste von Plattformen, gegen die mehrere Urheberrechts-Organisationen Ende Oktober Beschwerde bei dem US-Handelsbeauftragten eingereicht haben.
Besonders brisant an dem aktuellen Fall war für Kim Schmitz, dass er diesmal persönlich verklagt worden war. Bisher hatte das Unternehmen eine führende Rolle des Deutschen stehts bestritten. Journalisten des Magazins "Investigate" war es jedoch gelungen, die Spur zu dem sich jetzt "Kim Dotcom" nennenden Deutschen zurückzuverfolgen. Schmitz war mit seinem großspurigen Auftreten zu New Economy-Zeiten zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Nach einer Verurteilung wegen Insiderhandels hatte er Deutschland im Jahr 2003 verlassen und war vor Kurzem wieder in Neuseeland aufgetaucht. Doch die neuseeländischen Behörden zeigen sich gegenüber dem 37-Jährigen misstrauisch. Im September wurde ihm die Genehmigung zum Erwerb eines Luxus-Anwesens verweigert, da er charakterlich nicht geeignet sei.
Quelle: heise.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"