Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat nach eigenen Angaben ein Urteil des Oberlandesgerichts in München erstritten, wonach Hotelbetreiber und Kabelunternehmen eine angemessene Vergütung für die Nutzung der TV- und Radioprogramme an Privatsender zu zahlen haben.

Das habe das Gericht nach einem seit vielen Jahren geführten Rechtsstreit zwischen dem TV-Sender CNN und einem Düsseldorfer Hotel klargestellt, teilte VG Media am Montag mit (AZ: 6 Sch 14/09 WG). Die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern ist demnach eine "eigenständige urheberrechtspflichtige Zweitverwertung". Im Hotel wurde das Programm per DVB-T zentral empfangen und über Kabel intern weitergereicht.
Das OLG München maß der Frage der Empfangstechnik aber keine große Bedeutung bei: Der Betreiber profitiere schließlich von der Nutzung der Programme, die in den Übernachtungspreisen eingerechnet seien. Auch saisonale Auslastungen hätten keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht. VG Media zeigte sich mit dem rechtskräftigen Urteil zufrieden. Daraus gehe auch hervor, dass Hotels und Kabelnetzbetreiber oder Kabelunternehmen der Wohnungswirtschaft abgabepflichtig seien, erklärte Verbandsgeschäftsführer Markus Runde.
VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland mit Sitz in Berlin. Sie treibt Gebühren ein, die bei der Verbreitung der Rundfunkprogramme über Kabelnetze von den Sendern gefordert werden. Das gilt auch für Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektronischen Programmführern durch Drittanbieter. Zu den von der Organisation vertretenen Sendeunternehmen zählen TV-Stationen wie RTL, ProSieben, Sat.1 und N24.
Quelle: satundkabel.de

Das habe das Gericht nach einem seit vielen Jahren geführten Rechtsstreit zwischen dem TV-Sender CNN und einem Düsseldorfer Hotel klargestellt, teilte VG Media am Montag mit (AZ: 6 Sch 14/09 WG). Die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern ist demnach eine "eigenständige urheberrechtspflichtige Zweitverwertung". Im Hotel wurde das Programm per DVB-T zentral empfangen und über Kabel intern weitergereicht.
Das OLG München maß der Frage der Empfangstechnik aber keine große Bedeutung bei: Der Betreiber profitiere schließlich von der Nutzung der Programme, die in den Übernachtungspreisen eingerechnet seien. Auch saisonale Auslastungen hätten keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht. VG Media zeigte sich mit dem rechtskräftigen Urteil zufrieden. Daraus gehe auch hervor, dass Hotels und Kabelnetzbetreiber oder Kabelunternehmen der Wohnungswirtschaft abgabepflichtig seien, erklärte Verbandsgeschäftsführer Markus Runde.
VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland mit Sitz in Berlin. Sie treibt Gebühren ein, die bei der Verbreitung der Rundfunkprogramme über Kabelnetze von den Sendern gefordert werden. Das gilt auch für Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektronischen Programmführern durch Drittanbieter. Zu den von der Organisation vertretenen Sendeunternehmen zählen TV-Stationen wie RTL, ProSieben, Sat.1 und N24.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"