Es bleibt dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den Wahlwerbespot der NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht senden.

Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der rbb zur Ausstrahlung des Spots am Freitag hätte verpflichtet werden sollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung nach Angaben des Senders damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.
Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Spot bereits zuvor als volksverhetzend eingeschätzt und waren damit der Beurteilung des Senders gefolgt: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte Ende August, dem Kurzfilm sei "allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen". Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem rbb Mitte August in erster Instanz Recht gegeben. Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung.
Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält. (AZ 2 BvQ 44/11)
Quelle: satundkabel.de

Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der rbb zur Ausstrahlung des Spots am Freitag hätte verpflichtet werden sollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung nach Angaben des Senders damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.
Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Spot bereits zuvor als volksverhetzend eingeschätzt und waren damit der Beurteilung des Senders gefolgt: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte Ende August, dem Kurzfilm sei "allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen". Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem rbb Mitte August in erster Instanz Recht gegeben. Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung.
Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält. (AZ 2 BvQ 44/11)
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"