Mehr als 3.000 Euro Entschädigung für Kindermörder Gäfgen weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/707yp1i-entschaedigung-fuer-gaefgen#.A1000146

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    • Mehr als 3.000 Euro Entschädigung für Kindermörder Gäfgen weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/707yp1i-entschaedigung-fuer-gaefgen#.A1000146

      Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen muss vom Land Hessen mit 3.000 Euro plus Zinsen entschädigt werden.

      Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 schwer verletzt worden sei, urteilten die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Der Opferhilfe-Verein Weißer Ring reagierte auf das Urteil mit Unverständnis.

      Nachdem Gäfgen 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler auf Geheiß eines Vorgesetzten mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

      Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter den Forderungen Gäfgens zurück, der 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz wegen Folterdrohungen gefordert hatte. Die Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

      Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring hat auf das Urteil mit Unverständnis reagiert. "Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden", sagte der Sprecher der Organisation, Helmut Rüster, dem Fernsehsender N24. "Jemand, der sich auf Todesangst beruft wegen einer Androhung, der muss sich mal überlegen, was das Kind erlitten hat, das er letztlich dann dem Tode zugeführt hat", sagte Rüster. Das Urteil rühre "sehr stark an dem Rechtsempfinden der Menschen".

      Quelle: gmx.net
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"

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