Das Live-Fernsehangebot, mit dem die populäre Video-Plattform YouTube auf dem US-Heimatmarkt schon seit längerem experimentiert, scheitert in Deutschland möglicherweise am komplizierten Rundfunkrecht.

"Bis jetzt hat YouTube noch keinen Antrag auf Zulassung einer Rundfunklizenz gestellt", sagte Friederike Grothe, Pressesprecherin der deutschen Medienanstalten, dem ZDF-Blog "Hyperland" am Montag.
Online-TV-Streamings fallen unter den Rundfunkstaatsvertrag, sofern sie linear ausgestrahlt werden und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind. Nur wer sein Angebot so gestaltet, dass es keinen journalistisch-redaktionellen Charakter hat oder dafür sorgt, dass weniger als 500 Nutzer gleichzeitig zuschauen können, ist nicht betroffen.
Wer gegen die Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Extremfall mit maximal 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Die Regelung hatte vor drei Jahren für erheblichen Wirbel gesorgt.
"In der Tat bieten wir in Deutschland derzeit kein Livestreaming an", sagte Google-Presseprecher Stefan Keuchel dem ZDF-Blog. Zu den Gründen wollte er sich nicht äußern. YouTube veranstaltet die ausgestrahlten TV-Programme nicht selbst, sondern arbeitet mit Partnern zusammen. Weil diesen die Rechtslage hierzulande offenbar nicht ganz geheuer ist, dürfte es auf absehbare Zeit bei YouTube Deutschland keinen ähnlichen Dienst geben.
Quelle: satundkabel.de

"Bis jetzt hat YouTube noch keinen Antrag auf Zulassung einer Rundfunklizenz gestellt", sagte Friederike Grothe, Pressesprecherin der deutschen Medienanstalten, dem ZDF-Blog "Hyperland" am Montag.
Online-TV-Streamings fallen unter den Rundfunkstaatsvertrag, sofern sie linear ausgestrahlt werden und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind. Nur wer sein Angebot so gestaltet, dass es keinen journalistisch-redaktionellen Charakter hat oder dafür sorgt, dass weniger als 500 Nutzer gleichzeitig zuschauen können, ist nicht betroffen.
Wer gegen die Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Extremfall mit maximal 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Die Regelung hatte vor drei Jahren für erheblichen Wirbel gesorgt.
"In der Tat bieten wir in Deutschland derzeit kein Livestreaming an", sagte Google-Presseprecher Stefan Keuchel dem ZDF-Blog. Zu den Gründen wollte er sich nicht äußern. YouTube veranstaltet die ausgestrahlten TV-Programme nicht selbst, sondern arbeitet mit Partnern zusammen. Weil diesen die Rechtslage hierzulande offenbar nicht ganz geheuer ist, dürfte es auf absehbare Zeit bei YouTube Deutschland keinen ähnlichen Dienst geben.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"