Rundfunkgebühr: Viele Hartz-IV-Empfänger verzichten auf Befreiung

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    • Rundfunkgebühr: Viele Hartz-IV-Empfänger verzichten auf Befreiung

      Etwa die Hälfte aller Hartz-IV-Haushalte in Deutschland verzichtet nach einem Zeitungsbericht darauf, sich von den Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro monatlich befreien zu lassen. Dies geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) vorliegen.

      Hochgerechnet beschere dies den öffentlich-rechtlichen Sendern Mehreinnahmen von knapp 400 Millionen Euro im Jahr.

      Nach der BA-Statistik gibt es 3,5 Millionen Hartz-IV-Haushalte in Deutschland. Alle können sich von den jährlich 215,76 Euro befreien lassen, die die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eintreibt. Tatsächlich tun dies laut GEZ aber nur etwa 1,6 Millionen Haushalte, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen, schreibt die Zeitung. Die GEZ beziffert den Gebührenausfall dadurch mit 335,3 Millionen Euro im Jahr 2010.

      Die Jobcenter fügen ihren Hartz-IV-Bescheiden seit Juli 2009 eine Bescheinigung bei. Darin wird für die GEZ bestätigt, dass der Hilfsbedürftige Anspruch auf die Befreiung von den Gebühren hat. Die Bescheinigung reicht aber nicht aus. Wer sich die 17,98 Euro pro Monat sparen will und das Recht dazu hat, muss bei der Einzugszentrale zusätzlich einen Antrag einreichen.

      Doch damit sind offenbar etliche Hartz-IV-Bezieher überfordert. "Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Zeitung. Er forderte ein Verfahren, das noch unbürokratischer ist. Die Bundesagentur verweist dagegen darauf, dass sich mit der neuen Bescheinigung der Aufwand für die Hilfe-Empfänger bereits reduziert habe.

      Quelle: satundkabel.de
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