Kino.to: Innenministerium schert sich nicht um Abmahnung - Anzeige droht

    • Kino.to: Innenministerium schert sich nicht um Abmahnung - Anzeige droht

      Weil sich das Sächsische Innenministerium um eine Abmahnung in Verbindung mit der Abschaltung der Spielfilm-Streaming-Site Kino.to nicht kümmert, drohen nun weitere rechtliche Schritte.

      Auf der Seite des Angebots befindet sich seit über einer Woche nur ein lapidarer Hinweis der Kriminalpolizei, aber kein Impressum, wie es das Telemediengesetz will. Die Kanzlei Obladen-Gässler hatte die Behörde deshalb mit Fristsetzung zum 22. Juni aufgefordert, diesen gesetzeswidrigen Zustand zu ändern. Darum scherte sich das Innenministerium nicht: Noch immer ist der Web-Site nicht zu entnehmen, wer für die Domain verantwortlich ist (Stand: 15.35 Uhr).

      "Bislang hat das Innenministerium noch nicht reagiert. Es gab eine Stellungnahme von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft, die die Abmahnung als 'Unsinn' diffamierte", ärgerte sich der zuständige Rechtsanwalt Philipp Obladen nach Anfrage der SAT+KABEL am Donnerstag.

      Die Äußerung der Staatsanwaltschaft zeige einmal mehr, wie "unsensibel Behörden teilweise in Bezug auf die Anforderungen an einenordnungsgemäßen Internetauftritt sind. Selbstverständlich unterliegen auch behördliche Internetseiten einer Impressumspflicht. Hieran bestehen keinerlei Zweifel", erklärte Obladen.

      Man werde diese Ordnungswidrigkeit nun zur Anzeige bringen. "Diese bereiten wir momentan vor. Es kann nicht sein, dass der Staat auf der einen Seite immer mehr von seinen Bürgern wissen will und massenhaft Daten sammelt, sich aber auf der anderen Seite beharrlich weigert, auf der kino.to-Seite Ross und Reiter zu benennen", sagte der Jurist. Auf der Seite Anwalt-gegen-abmahnung.de/abmahnung-gegen-kriminalpolizei/ wolle man über die weiteren Schritte unterrichten.

      Quelle: satundkabel.de
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      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
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