Pay-TV-Urteil zu Fußball-Empfang: Experten erwarten weitreichende Folgen

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    • Pay-TV-Urteil zu Fußball-Empfang: Experten erwarten weitreichende Folgen

      Mit Spannung blicken deutsche Sport-Vermarkter und TV-Programmveranstalter nach Luxemburg, wo im Herbst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Empfangs ausländischer Pay-TV-Ausstrahlungen von Premier-League-Spielen in England erwartet wird.

      Wie groß die Verunsicherung in der Branche ist, wurde am Dienstag bei einer Diskussionsrunde beim 23. Medienforum.NRW in Köln deutlich. „Es könnte sein, dass sich nach dem Urteil sehr viel an der Vermarktung von audiovisuellen Inhalten in Europa generell ändern wird", erklärte Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medienrecht an der Universität zu Köln.

      Konkreter Anlass des Verfahrens in Luxemburg sind Klagen, bei denen es darum geht, ob Spiele der Premier League in Großbritannien nur über den britischen Pay-TV-Riesen BSkyB empfangen werden dürfen. Vor allem der Fall der Pub-Betreiberin Karen Murphy aus Portsmouth rief großes öffentliches Interesse hervor.

      Sie hatte sich entschieden, die Spiele der höchsten englischen Fußball-Liga in ihrer Gaststätte nicht mit einem Abonnement des englischen Pay-TV-Anbieters BSkyB auszustrahlen. Vielmehr entschied sich Murphy für das wesentlich günstigere Angebot eines griechischen Bezahlsenders.

      BSkyB macht bei dem Rechtsstreit sein territoriales Exklusivrecht auf die Ausstrahlungen in England geltend, das nun vom EuGH in Frage gestellt wird. Rechtsanwalt Dieter Frey zeigte den derzeitigen Stand des Verfahrens auf, in dem sich die EU-Generalanwältin Juliane Kokott gegen den Pay-TV-Anbieter positioniert habe. Der Schutz des geistigen Eigentums rechtfertige ihrer Ansicht nach keine Aufteilung des europäischen Binnenmarktes, berichtete Frey.

      Steht ein "Bosman II" bevor?

      „Vielleicht werden wir ein Bosman II erleben", sagte der Jurist in Anspielung auf das richtungweisende Luxemburger Urteil im Fall des belgischen Fußball-Profis Jean-Pierre Bosman, der damit 1995 unter anderem erreicht hatte, dass Spieler nach Ablauf eines Vertrags innerhalb der EU ablösefrei den Verein wechseln können.

      Ein EU-Urteil zu Ungunsten von BSkyB könnte weitreichende Folgen für die gesamte Medienlandschaft in Europa haben, befand Frey. Diese Rechtsauffassung ließe sich dann auch auf Bereiche wie Musik, Film und E-Books übertragen. „Rechteinhaber müssten in Zukunft europäische Vermarktungsstrategien entwickeln", führte der Jurist aus.

      Die anderen Diskussionsteilnehmer beurteilten die Relevanz des Verfahrens etwas zurückhaltender. Kokotts Schlussantrag werfe „mehr Fragen auf, als dass er Antworten beinhaltet", kommentierte der Rechtsanwalt Pietro Graf Fringuelli. Es sei unter anderem nicht zu erkennen, inwieweit sich die Betrachtung tatsächlich auf die gesamte Medienindustrie übertragen ließe oder ob zunächst lediglich der von BSkyB abgedeckte Bereich der Auswertung via Satellit betroffen sei.

      „Wir haben es in der Vergangenheit oft erlebt, dass der EuGH sehr eng an einem Fall orientiert entscheidet", bekräftigte Holger Blask, Justiziar der Deutschen Fußball Liga (DFL). Allerdings müsse sich auch der deutsche Profi-Fußball auf eine eventuelle Veränderung seiner Vermarktungsstrategie einstellen: „Wir erstarren nicht in Panik, beschäftigen uns aber natürlich mit den möglichen Auswirkungen der EUGH-Entscheidung."

      Sollte das territoriale Exklusivrecht aufgehoben werden, wäre es unter anderem möglich, den Verwertern länderübergreifende Rechtepakete anzubieten. Dies allerdings sei für viele Sender nicht attraktiv, gab Henning Stiegenroth, der den Bereich Sportmarketing bei der Deutschen Telekom leitet, zu bedenken: „Es gibt nur einige wenige Player, die paneuropäisch anbieten könnten."

      Nicht überall ist Fußball die Nummer 1

      Nicht zuletzt seien kulturelle Unterschiede bei der Betrachtung Europas als einheitlichem Markt für Sportrechte zu bedenken, merkte Agnes Szarka, Generaldirektorin Wettbewerb bei der Europäischen Kommission, an. „In vielen Ländern wird Fußball als wichtigste Sportart betrachtet, in Finnland zum Beispiel ist es hingegen Eishockey", nannte sie ein Beispiel für ihre These.

      Nur am Rande wurde beim Panel die am Montag bekannt gewordene Stellungnahme des Bundeskartellamtes bezüglich der DFL-Vermarktungspläne für die ersten beiden Fußball-Bundesligen ab der Saison 2013/14 thematisiert. Sollte das Kartellamt bei der Linie dieser vorläufigen Bewertung bleiben, wäre eine Abkehr von der bisherigen Praxis möglich, die eine Ausstrahlung von Spielberichten im Free-TV vor 20 Uhr zwingend vorsah.

      Stattdessen könnten die Highlights der jeweiligen Spieltage zunächst ab 19 Uhr im Internet und via Mobilfunk zu sehen sein und erst nach 21.45 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen. „Das wäre ein eindeutiger Shift hin zu den Neuen Medien", kommentierte Frey. Allerdings stelle sich die Frage, „ob die Reichweite dort eine ähnliche Dimension erreichen kann wie im Free-TV".

      Quelle: satundkabel.de
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