Harry Potter zaubert zu Weihnachten im "Ersten" nur in SDTV

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    • Harry Potter zaubert zu Weihnachten im "Ersten" nur in SDTV

      Harry Potter zaubert zu Weihnachten im "Ersten" nur in SDTV

      [sg] Leipzig / Frankfurt a.M. - Nach Informationen von DIGITAL FERNSEHEN sollte Harry Potter im Rahmen des ARD-Showcase auch in HDTV ausgestrahlt werden. Für den Erwerb der HDTV-Rechte der Warner-Produktion wurde jedoch keine Lösung gefunden. DIGITAL FERNSEHEN sprach dazu mit Jürgen Knoop von der ARD-Degeto-Programmplanung.



      DIGITAL FERNSEHEN: Herr Knoop, die Degeto hat von der Tele München Gruppe ein Rechtepaket erworben, dass unter anderem diverse Harry-Potter-Filme beinhaltet. Harry Potter sollte möglichst auch im Rahmen des ARD-HDTV-Showcase zu Weihnachten gezeigt werden. Haben Sie eine Möglichkeit gefunden, zusätzlich die HDTV-Rechte am betreffenden Filmmaterial zu erwerben?

      Jürgen Knoop: Leider nein.

      DF: Welches Ersatzprogramm würde die ARD in HDTV ausstrahlen?

      Knoop: Meines Wissens wird der HDTV-Kanal grundsätzlich mit dem hochkonvertierten SDTV-Signal bestückt, sofern kein originäres HDTV-Signal verfügbar ist.

      DF: Insbesondere Warner besteht nach unseren Informationen bei HDTV-Ausstrahlungen auf einem Kopierschutz. Welche Lösung kann dazu beitragen, Warner-Filme in HDTV dennoch ohne Beschränkungen im Free-TV auszustrahlen?

      Knoop: Die ARD plant nicht, eine Kopierschutztechnik für den HDTV-Ausspielweg zu implementieren.

      DF: Können Sie prozentual beziffern, wie hoch der Unterschied des Rechteeinkaufs für eine "nur SDTV"-Ausstrahlung beziehungsweise für eine SDTV- und HDTV-Gesamtausstrahlung ist?

      Knoop: Nach unserem Verständnis darf es hier überhaupt keinen Aufpreis geben. Meines Wissens hat sich am Markt inzwischen der Konsens etabliert, dass durch HDTV kein neues, gesondert zu vergütendes Recht generiert wird.

      Insofern ist hier - von möglichen Material-Mehrkosten abgesehen - mit keinem Preisaufschlag zu rechnen. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Lizenzgeber - wenn verfügbar - inzwischen gern HDTV-Ausgangsmaterial liefern. Der von Ihnen genannte US-Major mag da als Ausnahme die Regel bestätigen.

      DF: Ist es auch möglich, ausschließlich das HDTV-Recht an einem Filmpaket zu erwerben?

      Knoop: Eine "Abspaltung" des HDTV-"Rechts" von den (SDTV-) Ausstrahlungsrechten würde ja einerseits die von den Lizenznehmern in aller Regel verlangte Exklusivität ihrer Nutzung während der Lizenzzeit verwässern und andererseits eine teilweise unterschiedliche Bestückung des HDTV- und des für alle Sender noch etliche Jahre nötigen SDTV-Weges erzwingen. Das ist völlig praxisfremd.

      DF: Vielen Dank für das Gespräch.

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