Jürgen Emig muss dem Hessischen Rundfunk (hr) nach eigenen Angaben mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dazu hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch den früheren Sportmoderator verurteilt, teilte der öffentlich-rechtliche Sender mit.

Gerichtspräsident Frank Woitaschek bestätigte die hr-Angaben. Der gebührenfinanzierte Kanal hatte Emig ursprünglich auf Schadenersatz in Höhe von 1,78 Millionen Euro verklagt (AZ 3 Ca 3/10). Der Sender hatte die Zahlungsklage Anfang 2010 eingereicht und mit Einnahmeausfällen begründet.
Auch die Kündigungsschutzklage Emigs sei abgewiesen worden, hieß es beim hr. Damit sei der Rauswurf am 11. August 2005 zu Recht erfolgt, den der Hessische Rundfunk mit Bestechlichkeits- und Untreuevorwürfen begründete. Mehrere ausgesprochene Kündigungen Emigs hatten aus formalen Gründen zuvor keinen Bestand.
"Wir sehen uns in unserer Position bestätigt", sagte Intendant Helmut Reitze nach der Urteilsverkündung am Mittwoch.
Richterin Katja Molitor hatte noch Mitte März mehrfach versucht, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Emig wollte früheren Angaben zufolge maximal 200.000 Euro Wiedergutmachung zahlen.
Das Landgericht Frankfurt hatte den früheren Sportmoderator 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2009 das Urteil. Reitze bezeichnete den Hessischen Rundfunk als "Opfer und nicht als Täter". Emig habe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch sein Fehlverhalten insgesamt großen Schaden zugefügt.
Emig hatte über eine eigene Firma in großem Umfang Gelder, die für hr-Sendungen bestimmt waren, in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Richter beim BGH sahen es als erwiesen an, dass der damals 63-Jährige zwischen 2001 und 2004 mehr als 300.000 Euro aus Schmiergeldern und Schleichwerbung kassiert hatte. Über eine Firma, an der Emigs Frau beteiligt war, hatte der Moderator im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportereignissen im hr deutlich überhöhte Provisionen kassiert. Diese Firma wurde von einem Mitangeklagten geleitet, der inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Außerdem soll Emig zum Beispiel beim Radrennen "Rund um den Henninger Turm" die Kamerastandorte bestimmt und an Sponsoren verkauft haben. Das Landgericht Frankfurt hatte seinerzeit die Kontrollmechanismen des hr als unzureichend bezeichnet.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich
Ermig wurde nun dazu verurteilt, an den hr die Gelder zu zahlen, die er dem Sender vorenthalten hatte, inklusive zusätzlich entstandener Kosten - nach Auffassung der Richter 1,1 Millionen Euro. Hinzu können erhebliche Verzugszinsen kommen, wie hoch diese ausfallen, konnte der Hessische Rundfunk zunächst nicht sagen.
Aufwendungen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Aufklärung der Vorgänge wurden vom Gericht nur zum Teil anerkannt. Auch diese Kosten hatte der hr eingefordert. Sowohl der Sender als auch Jürgen Emig können gegen die Urteile noch Berufung einlegen. Der hr wird diese Option aller Voraussicht nach nicht ziehen.
Quelle: satundkabel.de

Gerichtspräsident Frank Woitaschek bestätigte die hr-Angaben. Der gebührenfinanzierte Kanal hatte Emig ursprünglich auf Schadenersatz in Höhe von 1,78 Millionen Euro verklagt (AZ 3 Ca 3/10). Der Sender hatte die Zahlungsklage Anfang 2010 eingereicht und mit Einnahmeausfällen begründet.
Auch die Kündigungsschutzklage Emigs sei abgewiesen worden, hieß es beim hr. Damit sei der Rauswurf am 11. August 2005 zu Recht erfolgt, den der Hessische Rundfunk mit Bestechlichkeits- und Untreuevorwürfen begründete. Mehrere ausgesprochene Kündigungen Emigs hatten aus formalen Gründen zuvor keinen Bestand.
"Wir sehen uns in unserer Position bestätigt", sagte Intendant Helmut Reitze nach der Urteilsverkündung am Mittwoch.
Richterin Katja Molitor hatte noch Mitte März mehrfach versucht, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Emig wollte früheren Angaben zufolge maximal 200.000 Euro Wiedergutmachung zahlen.
Das Landgericht Frankfurt hatte den früheren Sportmoderator 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2009 das Urteil. Reitze bezeichnete den Hessischen Rundfunk als "Opfer und nicht als Täter". Emig habe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch sein Fehlverhalten insgesamt großen Schaden zugefügt.
Emig hatte über eine eigene Firma in großem Umfang Gelder, die für hr-Sendungen bestimmt waren, in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Richter beim BGH sahen es als erwiesen an, dass der damals 63-Jährige zwischen 2001 und 2004 mehr als 300.000 Euro aus Schmiergeldern und Schleichwerbung kassiert hatte. Über eine Firma, an der Emigs Frau beteiligt war, hatte der Moderator im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportereignissen im hr deutlich überhöhte Provisionen kassiert. Diese Firma wurde von einem Mitangeklagten geleitet, der inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Außerdem soll Emig zum Beispiel beim Radrennen "Rund um den Henninger Turm" die Kamerastandorte bestimmt und an Sponsoren verkauft haben. Das Landgericht Frankfurt hatte seinerzeit die Kontrollmechanismen des hr als unzureichend bezeichnet.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich
Ermig wurde nun dazu verurteilt, an den hr die Gelder zu zahlen, die er dem Sender vorenthalten hatte, inklusive zusätzlich entstandener Kosten - nach Auffassung der Richter 1,1 Millionen Euro. Hinzu können erhebliche Verzugszinsen kommen, wie hoch diese ausfallen, konnte der Hessische Rundfunk zunächst nicht sagen.
Aufwendungen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Aufklärung der Vorgänge wurden vom Gericht nur zum Teil anerkannt. Auch diese Kosten hatte der hr eingefordert. Sowohl der Sender als auch Jürgen Emig können gegen die Urteile noch Berufung einlegen. Der hr wird diese Option aller Voraussicht nach nicht ziehen.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"