Die Konvergenz der Medien hat Auswirkungen auf die Rollen aller Marktteilnehmer und stellt Medienrecht und Aufsichtsbehörden vor neue, grundsätzliche Herausforderungen. Darin waren sich Referenten und Diskussionsteilnehmer des 20. Medienfrühstücks von PROdigitalTV einig, das auf Einladung von Media Broadcast GmbH am 3. Februar in Berlin stattfand.
Diskutiert wurde in dem Zusammenhang sowohl die rundfunk- bzw. die kartellrechtliche Perspektive der Medienregulie-rung. Während das Kartellrecht auf auf die Besitzverhältnisse der Unternehmen zielt und den Wettbewerb zwischen den Anbietern sichert, hebt das Rundfunkrecht auf das in der Verfassung garantierte Recht der freien Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt ab.
Entscheidendes Merkmal der Vielfaltssicherung, so Dr. Hans Hege, Direktor Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), sei die Ermöglichung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Mediennutzern. Wesentlich sei dabei, dass neue Unternehmen dem Markt hinzutreten könnten. Das Internet mit seinen offenen Möglichkeiten ließe dies prinzipiell zu und sorge damit automatisch für Gleichberechtigung, so Hege weiter. Sollte das Internet nicht mehr offen sein, sondern sich in proprietäre Plattformen aufteilen, wäre dieser Automatismus nicht mehr gegeben.
Die künftig dominant agierenden Unternehmen – wie Netzbetreiber, Endgerätehersteller, Plattformbetreiber – seien keine Medienunternehmen im traditionellen Sinne mehr, da sie keine Inhalte redaktionell erstellten, sondern diesen lediglich vertreiben, d.h. bündeln und nach eigenen Geschäftsmodellen vermarkten würden. Insofern sei ihre Regulierungsmöglich-keit unter Gesichtspunkten des Rundfunkrechts eine Frage, die derzeit nicht eindeutig zu beantworten sei. Das Kartellrecht stelle hier lediglich eine „Ersatzlösung“ dar, so Hege.
Neben der in unserem System gesicherten Meinungsvielfalt sei heute die Transparenz wichtig, wer für Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung verantwortlich sei, so ein Teilnehmer der Veranstaltung. Die Verantwortung sei in zunehmendem Umfang von den journalistischen Medien auf Twitter, Facebook & Co. übergegangen. Die Verantwortlichen seien jedoch nicht die Unternehmen die die Plattformen betrieben, sondern die Nutzer, die darauf agierten.
Traditionell meinungsbildende Formate wie Nachrichten und Magazine verlieren Experten zufolge zunehmend an Einfluss, was jedoch durch die Kommunikation innerhalb der sozialen Netzwerke sowie durch fiktionale Formate ersetzt wird. Medien und Mediennutzung verändern sich - und damit die Betrachtung der Einfluss nehmenden Kraft in Bezug auf die Mei-nungsbildung. Die Frage nach einem neuen Rechtsrahmen, der das alte Rundfunkrecht ablöst bzw. neu definiert und auf der Basis neuer Regulierungsziele erweitert, steht vor diesem Hintergrund weiter zur Diskussion. prodigitaltv.de
Quelle: satnews.de
Diskutiert wurde in dem Zusammenhang sowohl die rundfunk- bzw. die kartellrechtliche Perspektive der Medienregulie-rung. Während das Kartellrecht auf auf die Besitzverhältnisse der Unternehmen zielt und den Wettbewerb zwischen den Anbietern sichert, hebt das Rundfunkrecht auf das in der Verfassung garantierte Recht der freien Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt ab.
Entscheidendes Merkmal der Vielfaltssicherung, so Dr. Hans Hege, Direktor Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB), sei die Ermöglichung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Mediennutzern. Wesentlich sei dabei, dass neue Unternehmen dem Markt hinzutreten könnten. Das Internet mit seinen offenen Möglichkeiten ließe dies prinzipiell zu und sorge damit automatisch für Gleichberechtigung, so Hege weiter. Sollte das Internet nicht mehr offen sein, sondern sich in proprietäre Plattformen aufteilen, wäre dieser Automatismus nicht mehr gegeben.
Die künftig dominant agierenden Unternehmen – wie Netzbetreiber, Endgerätehersteller, Plattformbetreiber – seien keine Medienunternehmen im traditionellen Sinne mehr, da sie keine Inhalte redaktionell erstellten, sondern diesen lediglich vertreiben, d.h. bündeln und nach eigenen Geschäftsmodellen vermarkten würden. Insofern sei ihre Regulierungsmöglich-keit unter Gesichtspunkten des Rundfunkrechts eine Frage, die derzeit nicht eindeutig zu beantworten sei. Das Kartellrecht stelle hier lediglich eine „Ersatzlösung“ dar, so Hege.
Neben der in unserem System gesicherten Meinungsvielfalt sei heute die Transparenz wichtig, wer für Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung verantwortlich sei, so ein Teilnehmer der Veranstaltung. Die Verantwortung sei in zunehmendem Umfang von den journalistischen Medien auf Twitter, Facebook & Co. übergegangen. Die Verantwortlichen seien jedoch nicht die Unternehmen die die Plattformen betrieben, sondern die Nutzer, die darauf agierten.
Traditionell meinungsbildende Formate wie Nachrichten und Magazine verlieren Experten zufolge zunehmend an Einfluss, was jedoch durch die Kommunikation innerhalb der sozialen Netzwerke sowie durch fiktionale Formate ersetzt wird. Medien und Mediennutzung verändern sich - und damit die Betrachtung der Einfluss nehmenden Kraft in Bezug auf die Mei-nungsbildung. Die Frage nach einem neuen Rechtsrahmen, der das alte Rundfunkrecht ablöst bzw. neu definiert und auf der Basis neuer Regulierungsziele erweitert, steht vor diesem Hintergrund weiter zur Diskussion. prodigitaltv.de
Quelle: satnews.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"