EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

    • EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

      Bislang haben sich Pay-TV-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das könnte sich bald ändern, denn auf einem Nebenkriegsschauplatz ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen.

      So steht die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport vor einer einschneidenden Änderung: Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Smartcards zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht. Das könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten sowie Spielfilme und Serien im Pay-TV haben.

      Hintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).

      TV-Gebühren werden entrichtet

      Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.

      Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. Sollte sich das EU-Gericht im Sinne der Verbraucher entscheiden, dann könnten in Zukunft ausländische Pay-TV-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.

      Quelle: satundkabel.de
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