"Tatort"-Vorspann: Zoff um legendäre 30 Sekunden

    • "Tatort"-Vorspann: Zoff um legendäre 30 Sekunden

      Es geht um gerade einmal 30 Sekunden - doch die haben es in sich: Zwei Augen in Nahaufnahme, das rechte im Fadenkreuz. Ein Mann, der abwehrend die Arme hebt, rennende Beine auf nassem Asphalt und ein Fingerabdruck, dessen Linie den Flüchtenden einkreist. Millionen Fernsehzuschauer kennen den "Tatort"-Vorspann, für Fans gehört er seit 1970 fest zur Sonntagabendunterhaltung.



      Von dieser Bedeutung wissen auch die Macher der ARD-Krimiserie. Der Vorspann sei Kult, sagte "Tatort"-Koordinator Gebhard Henke einst in einem Interview. "Da darf man nicht dran rütteln." Doch Rütteln könnte es aufgrund des Vorspanns jetzt gewaltig in der ARD.

      Zwei ihrer Sendeanstalten - der Bayerische und der Westdeutsche Rundfunk - streiten seit Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz mit einer Grafikerin um die Frage, wer eigentlich Urheber des berühmten Stücks ist. Die Münchnerin Kristina Böttrich-Merdjanowa (75) sagt, sie sei die alleinige Schöpferin - und will als solche genannt werden. Außerdem hofft sie, nachträglich mehr Geld für das erfolgreiche Stück zu bekommen.

      Einmalige Zahlung von 2.500 D-Mark

      Denn im Gegensatz zu Klaus Doldinger, der die berühmte Titelmusik der Krimiserie komponiert hat und über die Verwertungsgesellschaft Gema an jeder Ausstrahlung verdient, hat die Grafikerin und Trickfilmerin für den Vorspann damals nach eigenen Angaben einmalig 2.500 D-Mark bekommen. Ihrer Meinung nach zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist für die beliebte Krimiserie, die bei ARD, ORF und im Schweizer Fernsehen in den vergangenen 40 Jahren viele tausendmal gesendet worden ist.

      "Mir wurde damals gesagt, dass wir einen Pilotfilm produzieren", sagt die kleine rundliche Frau nach der Verhandlung. "Jetzt ist er so oft im Fernsehen zu sehen und ich habe keinen Anteil daran." Der Fall ist kompliziert, nicht nur, weil die Geschichte 40 Jahre zurückliegt. Böttrich-Merdjanowa hatte damals für eine Produktionsfirma gearbeitet, die es heute nicht mehr gibt. Einen schriftlichen Vertrag über die Zusammenarbeit hat es nie gegeben.

      Zudem hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren grundlegend geändert: 2002 hat der Gesetzgeber das Urheberrecht novelliert - und die Position der Kreativen gestärkt. Demnach können sie auf gesetzlicher Grundlage Nachforderungen stellen, wenn ihre Werke umfangreich verwendet werden - und das vereinbarte Honorar "in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" steht.

      Ob die Grafikerin davon profitieren kann, ist allerdings unklar. Denn nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer Zwirlein gibt es Hinweise des Gesetzgebers, dass diese Regel nicht grenzenlos für alle Urheber besteht. Es müsse daher geklärt werden, ob es sich bei dem "Tatort"-Vorspann um einen Bestseller im Sinne des Gesetzes handelt, sagt Anwalt Reber. Das Landgericht München hatte dies im vergangenen Jahr so gesehen.

      Ein Urteil für die gesamte Branche

      Der Fall ist in dieser speziellen Form noch nie dagewesen, die Entscheidung wird mit Spannung erwartet: Denn sie könnte nicht nur die Sendeanstalten der ARD betreffen - sondern die gesamte Branche. "Es geht hierbei um Rechtsfragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und von noch keinem Gericht geklärt worden sind", sagt ein Sprecher des Bayerischen Rundfunks. Nämlich erstens: Muss der Urheber eines Vorspanns überhaupt genannt werden? Und zweitens: Kann der Urheber eines Vorspannes eine nachträgliche Vergütung verlangen?

      Ob Böttrich-Merdjanowa tatsächlich eine nachträgliche finanzielle Beteiligung zusteht und wie hoch diese ausfallen könnte, müsse nach der Entscheidung des OLG geklärt werden, sagte Reber. Er strebt eine nachträgliche Vergütung für die Ausstrahlungen der vergangenen zehn Jahre an. Alles was davor war, sei ohnehin verjährt.

      Die berühmten blauen Augen

      Sollte das Oberlandesgericht zugunsten von Böttrich-Merdjanowa entscheiden, würde sich übrigens auch der Mann freuen, der seit Bestehen des "Tatorts" am häufigsten in dem Krimi zu sehen ist: Horst Lettenmayer. Von ihm stammen die berühmten blauen Augen und die Beine im Vorspann. 400 Mark bekam er damals für seinen Auftritt. Anfang der 70er Jahre war er erstinstanzlich mit einer Klage gescheitert. Nun ist er dem Rechtsstreit beigetreten. Während der Verhandlung sitzen er und sein Anwalt mit auf der Klägerseite. Allerdings zunächst nur als eine Art Beobachter. "Wenn man sieht, dass sogar derjenige Geld bekommt, der die "Tatort"-Melodie eingespielt hat, fühlt man sich doch als Betrogener", sagt er.

      Quelle: satundkabel.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
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