Die wegen ihrer zahlreichen Restriktionen bei der Aufzeichnung und Wiedergabe von TV-Sendungen umstrittene CI+ Schnittstelle wird auch in diesem Jahr nicht zum Standard erklärt.
Wie ein Vertretes des DVB-Konsortiums dem Branchendienst "Broadband TV News" am Dienstag sagte, gebe es zwar Gespräche mit CI+ Vertretern, diese befänden sich aber noch in einem sehr frühen Stadium. In die kommenden Spezifikationen 1.3 des Common Interface fließen die Einschränkungen nicht ein, allerdings könnte sich das in Zukunft ändern.
CI+ ist kein Nachfolger des Common-Interface-Standards. Entwickelt wurde das Verfahren von den CAM-Herstellern Neotion und SmarDTV sowie Elektronikkonzernen wie Sony, Samsung, Philips und Panasonic. Lizenziert wird die Herstellung von Modulen oder Endgeräten von der CI Plus LLP, die pro Lizenz und Jahr 15.000 Euro von den Herstellern kassieren will.
CI+ soll über eine komplette Verschlüsselung und authentifizierte Kommunikation zwischen Smartcard und Endgeräten wie dem Fernseher den Schutz vor Raubkopien erhöhen, schränkt die Verbraucherrechte aber massiv ein - beispielsweise über Aufnahmesperren. Wenn Aufzeichnungen erlaubt sind, werden diese auf Festplatten nur noch codiert abgelegt und sind auch nur mit dem Receiver abspielbar, von dem sie aufgenommen wurden. Das heißt beispielsweise, dass die zentrale Installation einer Settop-Box, auf die andere Geräte zugreifen, nicht mehr möglich ist.
Receiver lassen sich außerdem ähnlich wie bei Blu-ray-Playern per externem Broadcast-Kommando lahmlegen, wenn der Kopierschutz auf einem Gerät als kompromittiert gilt. Dabei können sogar komplette Modellreihen aus dem Verkehr gezogen werden. CI+-Module wird es für PC oder Notebook nicht geben, um zu verhindern, dass Inhalte über Schnittstellen wie USB ausgegeben werden. Auch eine Archivierung von Aufzeichnungen auf externe Festplatten per USB-Schnittstelle am Fernseher ist damit nicht mehr möglich.
Kommandos per Usage Rules Information
Netzbetreiber oder Sender können darüber hinaus festlegen, dass beispielsweise Werbesprünge nicht durchgeführt werden dürfen, oder hochauflösende Inhalte an Ausgangsbuchsen wie YUV oder VGA nur in SD-Qualität anliegen. Was eine Box oder ein Fernseher mit den empfangenen Inhalten darf oder nicht, wird per Usage Rules Information (URI) an das CI+-Modul im Datenstrom übergeben. Die Netzbetreiber definieren dies in Abstimmung mit den Programmanbietern.
Quelle: satundkabel.de
Wie ein Vertretes des DVB-Konsortiums dem Branchendienst "Broadband TV News" am Dienstag sagte, gebe es zwar Gespräche mit CI+ Vertretern, diese befänden sich aber noch in einem sehr frühen Stadium. In die kommenden Spezifikationen 1.3 des Common Interface fließen die Einschränkungen nicht ein, allerdings könnte sich das in Zukunft ändern.
CI+ ist kein Nachfolger des Common-Interface-Standards. Entwickelt wurde das Verfahren von den CAM-Herstellern Neotion und SmarDTV sowie Elektronikkonzernen wie Sony, Samsung, Philips und Panasonic. Lizenziert wird die Herstellung von Modulen oder Endgeräten von der CI Plus LLP, die pro Lizenz und Jahr 15.000 Euro von den Herstellern kassieren will.
CI+ soll über eine komplette Verschlüsselung und authentifizierte Kommunikation zwischen Smartcard und Endgeräten wie dem Fernseher den Schutz vor Raubkopien erhöhen, schränkt die Verbraucherrechte aber massiv ein - beispielsweise über Aufnahmesperren. Wenn Aufzeichnungen erlaubt sind, werden diese auf Festplatten nur noch codiert abgelegt und sind auch nur mit dem Receiver abspielbar, von dem sie aufgenommen wurden. Das heißt beispielsweise, dass die zentrale Installation einer Settop-Box, auf die andere Geräte zugreifen, nicht mehr möglich ist.
Receiver lassen sich außerdem ähnlich wie bei Blu-ray-Playern per externem Broadcast-Kommando lahmlegen, wenn der Kopierschutz auf einem Gerät als kompromittiert gilt. Dabei können sogar komplette Modellreihen aus dem Verkehr gezogen werden. CI+-Module wird es für PC oder Notebook nicht geben, um zu verhindern, dass Inhalte über Schnittstellen wie USB ausgegeben werden. Auch eine Archivierung von Aufzeichnungen auf externe Festplatten per USB-Schnittstelle am Fernseher ist damit nicht mehr möglich.
Kommandos per Usage Rules Information
Netzbetreiber oder Sender können darüber hinaus festlegen, dass beispielsweise Werbesprünge nicht durchgeführt werden dürfen, oder hochauflösende Inhalte an Ausgangsbuchsen wie YUV oder VGA nur in SD-Qualität anliegen. Was eine Box oder ein Fernseher mit den empfangenen Inhalten darf oder nicht, wird per Usage Rules Information (URI) an das CI+-Modul im Datenstrom übergeben. Die Netzbetreiber definieren dies in Abstimmung mit den Programmanbietern.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"