Der Spartenkanal Sport1 darf die umstrittenen Prügelorgien beim "Ultimate Fighting" bis auf weiteres nicht mehr ausstrahlen. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Geklagt hatte ein ein Großbritannien ansässiger Verband, der weltweit Veranstaltungen der Kampfsportart "Mixed Martial Arts" durchführt.
Im März hatte die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) dem Kanal, der damals noch unter der Flagge Deutsches Sportfernsehen (DSF) segelte, in einem Bescheid die Ausstrahlung untersagt. Die Medienhüter beriefen sich dabei auf den den Jugednschutz.
Der federführende Verband UFC erhob im Anschluss Klage. Weil diese in allen Instanzen ohne Erfolg blieb, wurde schließlich das Bundesverfassungsgericht angerufen, um mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung weitersenden zu dürfen.
Dieses Ansinnen allerdings scheiterte - zunächst. Denn die Mischung aus Boxen, Ringen und Karate ist trotzallem vielleicht schon bald wieder im deutschen Fernsehen zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte nur den Eilantrag des englischen Kampfsportanbieters zur Erteilung einer Fernsehlizenz ab, will sich aber grundsätzlich mit dem Thema befassen (Az.: 1 BvR 2743/10). Die Belange des Jugendschutzes sind nach dem aktuellen Urteil höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Nachteile des Unternehmens, das seine Sendungen auch über Internet vertreiben kann.
Als Vorentscheidung ist das noch nicht zu werten. Im Hauptverfahren müssen die Richter grundlegende Fragen der Rundfunkfreiheit klären. Die Juristen werden in den kommenden Monaten vor allem prüfen, ob sich Anbieter von Kampfsportsendungen auf die Rundfunkfreiheit berufen können.
Die UFC organisiert weltweit Wettbewerbe, bei dem die Gegner mit vollem Körpereinsatz aufeinander losgehen. Es handelt sich dabei um eine Kombination der fünf olympischen Sportarten Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwando und Judo mit anderen traditionellen Kampfsporttechniken wie Karate und Kickboxen. Die Aufnahmen vermarktet der Lizenzgeber in mehr als 100 Länder.
Den Spruch der Verfassungsrichter wertete die englische Organisation unterdessen als gutes Zeichen. "Offenbar gibt es ernstzunehmende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbotes", sagte ein Sprecher. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass ein großer Teil der Sportarten bei "Mixes Martial Arts" olympisch sei.
Quelle: satundkabel.de
Im März hatte die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) dem Kanal, der damals noch unter der Flagge Deutsches Sportfernsehen (DSF) segelte, in einem Bescheid die Ausstrahlung untersagt. Die Medienhüter beriefen sich dabei auf den den Jugednschutz.
Der federführende Verband UFC erhob im Anschluss Klage. Weil diese in allen Instanzen ohne Erfolg blieb, wurde schließlich das Bundesverfassungsgericht angerufen, um mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung weitersenden zu dürfen.
Dieses Ansinnen allerdings scheiterte - zunächst. Denn die Mischung aus Boxen, Ringen und Karate ist trotzallem vielleicht schon bald wieder im deutschen Fernsehen zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte nur den Eilantrag des englischen Kampfsportanbieters zur Erteilung einer Fernsehlizenz ab, will sich aber grundsätzlich mit dem Thema befassen (Az.: 1 BvR 2743/10). Die Belange des Jugendschutzes sind nach dem aktuellen Urteil höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Nachteile des Unternehmens, das seine Sendungen auch über Internet vertreiben kann.
Als Vorentscheidung ist das noch nicht zu werten. Im Hauptverfahren müssen die Richter grundlegende Fragen der Rundfunkfreiheit klären. Die Juristen werden in den kommenden Monaten vor allem prüfen, ob sich Anbieter von Kampfsportsendungen auf die Rundfunkfreiheit berufen können.
Die UFC organisiert weltweit Wettbewerbe, bei dem die Gegner mit vollem Körpereinsatz aufeinander losgehen. Es handelt sich dabei um eine Kombination der fünf olympischen Sportarten Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwando und Judo mit anderen traditionellen Kampfsporttechniken wie Karate und Kickboxen. Die Aufnahmen vermarktet der Lizenzgeber in mehr als 100 Länder.
Den Spruch der Verfassungsrichter wertete die englische Organisation unterdessen als gutes Zeichen. "Offenbar gibt es ernstzunehmende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbotes", sagte ein Sprecher. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass ein großer Teil der Sportarten bei "Mixes Martial Arts" olympisch sei.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"