Abgabe statt Gebühr: Deutschlands Ministerpräsidenten wollen an diesem Mittwoch und Donnerstag in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen. Im Klartext für den Verbraucher heißt das: Die bisher geltende Rundfunkgebühr soll von 2013 an durch eine Rundfunkabgabe ersetzt werden.
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten müssen noch die einzelnen Landesparlamente zustimmen.
Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.
So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt.
Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.
Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.
Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.
Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.
Quelle: satundkabel.de
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten müssen noch die einzelnen Landesparlamente zustimmen.
Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.
So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt.
Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.
Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.
Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.
Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.
Quelle: satundkabel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"