Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in Form eines Revisionsbeschlusses die rechtliche Bewertung des Landgerichts Verden aus dem Februar 2016 bestätigt. Dieses hatte einen 53-jährigen Mann aus Niedersachsen insbesondere wegen Computerbetrugs in 65 Fällen in Tateinheit mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Den Schuldspruch wegen Computerbetrugs hat das Oberlandesgericht Celle nun in Folge einer Revision des Angeklagten bestätigt. Es sieht es als erwiesen an, dass Card-Sharing eine unbefugte Verwendung von Daten darstellt, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei Sky Deutschland führt. Für die Strafzumessung hat das Oberlandesgericht das Verfahren an das Landgericht Verden zurückverwiesen.
Der Angeklagte hatte seit Frühjahr 2009 illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Auf diese Weise wurde Dritten die Möglichkeit eröffnet, das Programm von Sky zu sehen, ohne dafür Geld an den Premium-TV-Anbieter zahlen zu müssen.
Die enge Kooperation zwischen Sky, Nagravision und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben die Anklage erst möglich gemacht.
Der komplette Beitrag ist zu finden unter:
satnews.de
Dr.Brain
Den Schuldspruch wegen Computerbetrugs hat das Oberlandesgericht Celle nun in Folge einer Revision des Angeklagten bestätigt. Es sieht es als erwiesen an, dass Card-Sharing eine unbefugte Verwendung von Daten darstellt, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei Sky Deutschland führt. Für die Strafzumessung hat das Oberlandesgericht das Verfahren an das Landgericht Verden zurückverwiesen.
Der Angeklagte hatte seit Frühjahr 2009 illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Auf diese Weise wurde Dritten die Möglichkeit eröffnet, das Programm von Sky zu sehen, ohne dafür Geld an den Premium-TV-Anbieter zahlen zu müssen.
Die enge Kooperation zwischen Sky, Nagravision und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben die Anklage erst möglich gemacht.
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