Sky siegt in Piraterie-Prozess - Zwei Millionen Euro Schadenersatz

    • Sky siegt in Piraterie-Prozess - Zwei Millionen Euro Schadenersatz

      Die Pay-TV-Plattform Sky Deutschland und die belgische Staatsanwaltschaft haben einen Gerichtsprozess gegen mehrere Pay-TV-Piraten gewonnen. Wie der europäische Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste (AEPOC) am Montag berichtete, hatten die Verurteilten in den Jahren 2006 bis 2008 illegale TV-Zugangskarten nach Deutschland und Österreich verkauft.

      Ein belgisches Gericht verurteilte jetzt in erster Instanz zwei der Angeklagten zu 18 bzw. 8 Monaten Gefängnisstrafe. Zwei weitere Personen erhielten Bewährungsstrafen, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Zusätzlich wurde Sky Schadensersatz in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zuzüglich Zinsen und weiterer Ausgleichszahlungen zugesprochen.

      Dem AEPOC zufolge handele sich damit um das erste Gerichtsurteil einer solchen Größenordnung, in dem Pay-TV-Piraten mit Freiheitsstrafen sowie hohen Schadensersatzleistungen bestraft werden.

      Das Gericht in Belgien befand die Angeklagten schuldig, in den Jahren 2006 bis 2008 mit sogenannten „Blankokarten" gehandelt zu haben. Die Karten waren dazu bestimmt, unberechtigten Zugang zu den Pay-TV-Angeboten von Sky Deutschland zu ermöglichen, die seinerzeit unter der Marke „Premiere" vermarktet wurden. Gegenstand des Verfahrens waren mindestens 5.700 Karten, die zu einem Stückpreis von 75 Euro verkauft wurden.

      Jahrelanger illegaler Zugang zum Programm

      In Kombination mit einer im Internet verfügbaren Software und Folgeupdates ermöglichten die Karten teils über Jahre hinweg den illegalen Zugang zu den Angeboten von Premiere. Das Gericht wies die Argumentation der Piraten und deren Anwälte zurück, die Blankokarten selbst seien keine zur Piraterie geeigneten Mittel und würden daher nicht gegen das Gesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hingegen habe den Zweck der Piraterie anhand verschiedener Beweise klar belegen können, hieß es.

      Die Verurteilten hätten insbesondere gegen das flämische Rundfunkdekret verstoßen. Dieses Gesetz umfasst auch die Vorschriften der EU-Richtlinie zum Schutz von "Conditional Access" - also Zugangskontrollvorrichtungen wie Verschlüsselungssystemen fürs Pay-TV. Weitere Rechtsgrundlagen des Prozesses waren das Urheberrecht sowie das belgische Strafgesetzbuch, das auch die Geldwäschetransaktionen der Piraten erfasst, die zwischen Belgien und Aachen in Deutschland ausgeführt wurden.

      Die Hacker-Jäger des AEPOC-Dachverbandes hatten bereits angekündigt, in Zukunft aktiver gegen die illegale Nutzung des Bezahlfernsehens vorgehen zu wollen, ebenfalls ohne Details zu nennen. Das Akronym steht für Association Européenne pour la Protection des Œuvres et Services Cryptés. Im Verband sind Bezahlsender und Verschlüsselungsanbieter organisiert.

      Quelle: satundkabel.de
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