Google gibt nach: Nach teils heftiger Kritik von Datenschützern und Politikern bekommen Bürger jetzt mehr Zeit, Einspruch gegen Fotos ihrer Häuser im Straßenatlas Street View zu erheben. Die Einführung des Geo-Dienstes ist dennoch weiterhin für dieses Jahr geplant.
Hamburg - Meine Straße, mein Haus, mein Auto, mein Vorgarten: Wer partout nicht will, dass diese Details in Googles 3-D-Straßenkarte Street View als Foto auftauchen, hat länger Zeit, Widerspruch einzulegen. Googles Vizepräsident für Nord- und Zentraleuropa, Philipp Schindler, teilte in einem Blog-Post mit, man habe sich entschlossen, die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen bis zum 15. Oktober zu verlängern. Ausdrücklich weist der Google-Manager nochmals darauf hin, dass es auch nach der Einführung von Street View die Möglichkeit gibt, Gebäude nachträglich unkenntlich zu machen.
Zudem, so Schindler, habe das Unternehmen sich in der vergangenen Woche mit dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar über weitere Maßnahmen verständig. Im Vorfeld war er von Google nicht in Details der Street-View-Einführung eingeweiht worden. Erst kurz vor der Presse hatte das Unternehmen ihn über den geplanten Start informiert.
Die ursprüngliche Einspruchsfrist von vier Wochen war aus der Sicht vieler Politiker und Datenschützer zu kurz. Caspar hatte die Eile kritisiert, mit der Google vorgegangen war, und eine behutsamere Einführung angemahnt. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte Google aufgefordert, den Widerspruchszeitraum gegen Street View auszuweiten.
Google-Sprecher hatten dagegen die Vier-Wochen-Frist als ausreichend bezeichnet. Man müsse einen solchen festgelegten Rahmen abstecken. Nur so sei es möglich, bis zur endgültigen Einführung des Dienstes in Deutschland alle Widersprüche umzusetzen. Der Start von Street View soll trotzdem wie geplant noch in diesem Jahr stattfinden, erklärte Google-Sprecher Kai Overbeck gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Ministerin Aigner: "Ich erwarte eine breite Information der Öffentlichkeit"
"Der Imageschaden für die Marke ist bereits enorm", urteilte Ministerin Aigner im Interview mit SPIEGEL ONLINE. "Google kann sich keinen Fehler mehr erlauben", zumal Deutschland nach den USA einer der wichtigsten Märkte für den Konzern sei. Der Konzern, so ihre Ansicht, habe die Deutschen mit seinem Street-View-Projekt "in den Sommerferien überrumpelt". Deshalb sei eine Verlängerung der Widerspruchsfrist notwendig.
Google sei in der Pflicht: "Was ich erwarte, ist eine breite Information der Öffentlichkeit - sowohl über die bestehende Widerspruchslösung, als auch über künftige Kamerafahrten. Weil Google das leider nicht ausreichend macht, übernehme ich das eben." Sie sei allerdings überzeugt davon, dass Google seine Zusagen zum Widerspruchsverfahren einhalten werde.
Datenschützer Caspar soll nun unter anderem Einblick in Googles Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen erhalten. Konkret hat sich das Unternehmen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
* Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken in Street View übermittelt werden, werden sicher verwahrt.
* Die im Rahmen des Widerspruchverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verwendet, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
* Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung.
* Die Daten werden - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht.
* Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen.
Damit klärt Google vor allem die seit einer Woche über dem Widerspruchsverfahren schwebende Frage, wie mit den Daten der Antragsteller umgegangen wird. Diese Verfahrensweise war im Vorfeld unklar geblieben. Der wichtigste Punkt dieser Zugeständnisse ist allerdings, dass der US-Konzern dem Hamburger Datenschutzbeauftragten jederzeitigen Einblick in das Widerspruchsverfahren gewährt.
Gänzlich abgeschlossen ist die Diskussion zwischen Google und den Datenschützern damit aber noch nicht. Caspar erklärte, er erwarte noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs von Google. Dass es nach den Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist um vier Wochen zu verlängern, finde er "sehr erfreulich". Caspar: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden."
Quelle: spiegel.de
Hamburg - Meine Straße, mein Haus, mein Auto, mein Vorgarten: Wer partout nicht will, dass diese Details in Googles 3-D-Straßenkarte Street View als Foto auftauchen, hat länger Zeit, Widerspruch einzulegen. Googles Vizepräsident für Nord- und Zentraleuropa, Philipp Schindler, teilte in einem Blog-Post mit, man habe sich entschlossen, die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen bis zum 15. Oktober zu verlängern. Ausdrücklich weist der Google-Manager nochmals darauf hin, dass es auch nach der Einführung von Street View die Möglichkeit gibt, Gebäude nachträglich unkenntlich zu machen.
Zudem, so Schindler, habe das Unternehmen sich in der vergangenen Woche mit dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar über weitere Maßnahmen verständig. Im Vorfeld war er von Google nicht in Details der Street-View-Einführung eingeweiht worden. Erst kurz vor der Presse hatte das Unternehmen ihn über den geplanten Start informiert.
Die ursprüngliche Einspruchsfrist von vier Wochen war aus der Sicht vieler Politiker und Datenschützer zu kurz. Caspar hatte die Eile kritisiert, mit der Google vorgegangen war, und eine behutsamere Einführung angemahnt. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte Google aufgefordert, den Widerspruchszeitraum gegen Street View auszuweiten.
Google-Sprecher hatten dagegen die Vier-Wochen-Frist als ausreichend bezeichnet. Man müsse einen solchen festgelegten Rahmen abstecken. Nur so sei es möglich, bis zur endgültigen Einführung des Dienstes in Deutschland alle Widersprüche umzusetzen. Der Start von Street View soll trotzdem wie geplant noch in diesem Jahr stattfinden, erklärte Google-Sprecher Kai Overbeck gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Ministerin Aigner: "Ich erwarte eine breite Information der Öffentlichkeit"
"Der Imageschaden für die Marke ist bereits enorm", urteilte Ministerin Aigner im Interview mit SPIEGEL ONLINE. "Google kann sich keinen Fehler mehr erlauben", zumal Deutschland nach den USA einer der wichtigsten Märkte für den Konzern sei. Der Konzern, so ihre Ansicht, habe die Deutschen mit seinem Street-View-Projekt "in den Sommerferien überrumpelt". Deshalb sei eine Verlängerung der Widerspruchsfrist notwendig.
Google sei in der Pflicht: "Was ich erwarte, ist eine breite Information der Öffentlichkeit - sowohl über die bestehende Widerspruchslösung, als auch über künftige Kamerafahrten. Weil Google das leider nicht ausreichend macht, übernehme ich das eben." Sie sei allerdings überzeugt davon, dass Google seine Zusagen zum Widerspruchsverfahren einhalten werde.
Datenschützer Caspar soll nun unter anderem Einblick in Googles Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen erhalten. Konkret hat sich das Unternehmen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
* Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken in Street View übermittelt werden, werden sicher verwahrt.
* Die im Rahmen des Widerspruchverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verwendet, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
* Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung.
* Die Daten werden - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht.
* Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen.
Damit klärt Google vor allem die seit einer Woche über dem Widerspruchsverfahren schwebende Frage, wie mit den Daten der Antragsteller umgegangen wird. Diese Verfahrensweise war im Vorfeld unklar geblieben. Der wichtigste Punkt dieser Zugeständnisse ist allerdings, dass der US-Konzern dem Hamburger Datenschutzbeauftragten jederzeitigen Einblick in das Widerspruchsverfahren gewährt.
Gänzlich abgeschlossen ist die Diskussion zwischen Google und den Datenschützern damit aber noch nicht. Caspar erklärte, er erwarte noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs von Google. Dass es nach den Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist um vier Wochen zu verlängern, finde er "sehr erfreulich". Caspar: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden."
Quelle: spiegel.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"